Fünf Jahrzehnte Überzeugungsarbeit haben nicht erreicht, was ein Jahr mit Rekordinflation möglich machte: Ab Anfang Jänner werden Steuertarife an die Inflation angepasst. Durch die Abschaffung dieser „kalten Progression“, also der schleichenden Steuererhöhung, die entsteht, wenn zwar die Löhne steigen, nicht aber die Steuerstufen, kamen bisher Bruttolohnerhöhungen nie gänzlich als Nettolohn an.

Im Zuge der Entlastungsmaßnahmen hat die türkis-grüne Regierung im September beschlossen, das zu ändern. „Da die Inflation längerfristig hoch bleibt, müssen wir nun festgefahrene Strukturen ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben“, argumentiert Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Wirksam wird die Änderung nun mit dem Jahreswechsel. Schon auf dem Jänner-Lohnzettel wird die Änderung sichtbar.


Wie stark sich die Abschaffung der kalten Progression auf das eigene Einkommen auswirkt, hängt stark von der eigenen Lebens- und Einkommenssituation ab. Grundsätzlich gilt: Die Wirtschaftsforschungsinstitute Wifo und IHS haben mit ihrem Steuer-Progressions-Bericht die Datengrundlage vorgelegt. Für den Zeitraum zwischen Juli 2021 und Juni 2022 haben sie eine Inflationsrate von 5,2 Prozent errechnet, den Basiswert für die Steueranpassung. Die Grenzwerte aller Steuerstufen werden um zwei Drittel dieses Wertes, also um 3,47 Prozent, angehoben. Das geschieht künftig automatisch jedes Jahr.

Für das dritte Drittel hat sich die Politik Handlungsspielraum gelassen und kann jährlich neu entscheiden, wie es verteilt wird. 2023 wird das Geld verwendet, um niedrige Einkommen zusätzlich zu entlasten: Die Grenzwerte der beiden untersten Steuerstufen werden daher ab Jänner um 6,3 Prozent erhöht.

Beispielrechnungen

Konkret heißt das: Bisher waren jedes Einkommen ab 11.000 Euro pro Jahr steuerpflichtig. Ab 1. Jänner liegt die Grenze bei 11.693 Euro. Die nächste Steuerstufe beginnt bei 19.134 Euro und nicht, wie bisher, bei 18.000 Euro.

Wer also 31.407 Euro im Jahr verdient – laut Einkommensbericht des Rechnungshofs der österreichische Durchschnitt quer durch alle Branchen – hat bisher knapp die vierte Tarifstufe erreicht. Ab 2023 bleibt er oder sie aber gerade noch in der dritten Steuerstufe

  • Die ersten 11.693 Euro werden nicht besteuert.
  • Für das Einkommen zwischen 11.694 und 19.134 Euro müssen 20 Prozent Lohnsteuer gezahlt werden.
  • Und für den Anteil zwischen 19.135 und 31.407 Euro 30 Prozent.

Netto bleiben bei diesem Einkommen ab dem Jahreswechsel 1.678 Euro im Monat – um etwa 31 Euro mehr als bisher. Die Anpassung der Steuerstufen gilt auch für Pensionistinnen und Pensionisten. Bei einer Brutto-Pension von 1.600 Euro macht die monatliche Ersparnis etwa 23 Euro aus.


Je nach Lebenssituation kann es auch mehr sein, denn auch die Absetzbeträge werden an die Inflation angepasst. Bei ihnen wird der Basiswert von 5,8 Prozent herangezogen. So steigt der Verkehrsabsetzbetrag von 400 auf 421 Euro im Jahr, auch Zuschläge und Erhöhungen steigen. Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wird automatisch bei der Pensionsabrechnung berücksichtigt. Auch Unterhaltsabsetzbetrag und Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag werden um 5,8 Prozent erhöht. Sie können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Insgesamt werden die Österreicherinnen und im Jahr 2023 und 1,8 Milliarden Euro entlastet. Analog zur Inflationsentwicklung schreibt sich das künftig fort: Fürs Jahr 2024 rechnet das Finanzministerium mit 4,4 Milliarden weniger an Steuereinnahmen. Für 2025 mit 6,3 Milliarden, für 2026 mit 7,8 Milliarden.