Nach der Rechtsanwaltskammer spricht sich auch der Rechtsschutzbeauftragte Robert Jirovsky für eine Neuregelung des Zugriffs auf Handydaten aus. So sollte etwa eine gerichtliche Bewilligung eingeführt werden, sagt Jirovsky in der "Presse" – anders als die Anwälte hält er aber eine Schwelle der dafür nötigen Anlasstaten auf mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten für zu hoch. Er schlägt eine Strafhöhe von mindestens sechs Monaten vor.
Die Rechtsanwaltskammer hatte zuletzt eine Reform bei der Sicherstellung und Auswertung von Daten und Datenträgern gefordert – also etwa Handys. Die derzeit niederschwelligen Vorgaben (für die Sicherstellung reicht die Anordnung einer Staatsanwaltschaft, Anm.) sollten auf das rechtsstaatliche Niveau bei der Nachrichtenüberwachung angehoben werden. So sollte etwa eine begründete gerichtliche Bewilligung Voraussetzung und die Schwelle der Anlasstaten auf mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten angehoben werden.
Er teilte die Einschätzung der Anwälte, dass nachgeschärft werden müsse, meinte Jirovsky. Die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Kommunikation hätten sich seit der gesetzlichen Regelung der Sicherstellung geändert. "Eine gerichtliche Kontrolle einzuführen, halte ich für richtig, weil damit noch vor der Durchführung dieser Ermittlungsmaßnahme nochmals geprüft werden kann, ob die Anordnungsvoraussetzungen vorliegen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist."
Die von den Anwälten geforderte Strafschwelle hält er aber für zu hoch. Er verstehe hier die Bedenken von Staatsanwaltschaften, dass Delikte wie Nötigung oder gefährliche Drohung (Strafhöhe jeweils Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Anm.) damit nicht aufgeklärt werden können. Auch Stalking, der Besitz kinderpornografischer Darstellungen oder die Teilnahme an staatsfeindlichen Bewegungen würden unter der Ein-Jahres-Schwelle bleiben – diese sollte daher nur sechs Monate betragen.
Jirovsky ist seit September als Nachfolger der zurückgetretenen Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher im Amt. Vor seiner Pensionierung war er Leitender Staatsanwalt und Abteilungsleiter für Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen im Justizressort. Offiziell heißt die Funktion "Rechtsschutzbeauftragter zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Sinne der Strafprozessordnung". Wie gesetzlich vorgesehen, hat Zadić dafür einen gemeinsamen Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, der Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages eingeholt.