Höhere Bezüge gibt es ab 2023 für Grundwehrdiener und Zivildiener. Die Zustimmung dazu am Donnerstag war der letzte Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Ausweichquartier in der Hofburg. Ab Jänner residiert das Parlament wieder im renovierten Theophil Hansen-Bau am Dr.-Karl-Renner-Ring.

Die letzten Gesetzesbeschlüsse im - vor fünf Jahren bezogenen - Redoutensaal fielen einstimmig aus. Alle Fraktionen stimmten dem Wehrrechtsänderungsgesetz und der Novelle des Zivildienstgesetzes zu - die Opposition freilich nicht, ohne so manche Kritik zu diversen sicherheitspolitischen Themen anzubringen. Allgemein begrüßt wurde - auch von Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) -, dass damit erstmals das Zivildienst-Entgelt angehoben wird.

Deutlich höhere Vergütung

Beschlossen wurde für Grundwehrdiener ab 1. Jänner 2023 eine deutlich höhere Grundvergütung, nämlich 261,97 statt bisher 124,22 Euro. Im Falle eines Einsatzes (etwa an der Grenze) steigt sie auf 572,11 Euro. Wie auch schon bisher können bei Vorlage der Anspruchsvoraussetzungen zusätzliche Leistungen wie Wohnkostenbehilfe etc. beantragt werden. Unverändert bleibt der Milizbonus von 400 Euro monatlich für jene Grundwehrdiener, die sich zur Miliz melden, sowie die weiteren 200 Euro für jene, die darüber hinaus auch noch die Milizkaderausbildung absolvieren.

Die Entschädigung der Zivildiener wird von knapp 363 auf 536,10 Euro aufgestockt. Bei ihnen kommen wie bisher die Verpflegungskosten hinzu. Gleichzeitig soll das Zivildienstgeld, das bestimmte Rechtsträger vom Bund erhalten, um annähernd denselben Betrag (140 Euro) steigen. Das betrifft etwa Rettungsorganisationen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Alten- und Pflegeheime sowie die Flüchtlings- und die Katastrophenhilfe, die künftig eine monatliche Ausgleichszahlung in der Höhe von 740 bzw. 550 Euro je Zivildiener bekommen. Außerdem verzichtet der Bund auf jene 130 Euro, die derzeit von nicht begünstigten Zivildienstorganisationen bzw. für über das Kontingent hinausgehende Zivildiener zu leisten sind.

Um den Wehrdienst attraktiver zu machen, wurde zudem der Zugang zu Eignungstests erleichtert. Beschlossen wurde zudem, dass Wehrpflichtige mindestens 21 Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls über diesen vorinformiert werden müssen. Damit soll ihnen noch die Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung (wie bisher bis zwei Tage vor Erhalt der Einberufung) gegeben werden.