Der frühere deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) wollte seinem früheren Amtskollegen, dem heutigen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), 2021 helfen, "aus innenpolitischen Gründen" einen Abschiebeflieger mit Afghanen nach Kabul zu chartern. Die Aktion sei in letzter Sekunde gestoppt worden, berichteten der "Falter" und deutsche Medien am Dienstag online. Hintergrund war demnach der Mord an einer 13-Jährigen in Wien − begangen durch drei Afghanen.
Der "Falter", WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" berufen sich auf vertrauliche Dokumente, Depeschen, E-Mails, Botschaftsberichte und Korrespondenzen der deutschen Bundesregierung. So heißt es laut "Falter" in einem Bericht der deutschen Botschaft in Wien, man habe Anfang August 2021, als Kabul schon längst unter Beschuss der Taliban war, "aus einem ÖVP-geführten Ressort" gehört, "dass an eine demonstrative Abschiebung einer größeren Zahl von Afghanen per Charter-Flug gedacht werde, wobei damals eine Provokation des grünen Koalitionspartners wohl bewusst in Kauf genommen werden sollte". Nach dem Mord an der 13-jährigen Niederösterreicherin habe sich die Regierung in Wien unter enormem Druck gefühlt.
"AUT (Österreich, Anm.) braucht aus innenpolitischen Gründen Abschiebungen", heißt es laut "Falter" in den Akten. Die ÖVP fürchte, eine "erstarkende FPÖ", die ihr nur einen "engen politischen Spielraum" lasse, habe die deutsche Botschaft in Wien nach Berlin gemeldet. Aus "innenpolitischen Gründen" wolle Österreich Afghanen abschieben, heißt es auch in einem Artikel der deutschen "tagesschau".
Veto aus Kabul gegen Abschiebungen
Der deutsch-österreichische Abschiebeflug hätte am 3. August 2021 um 21.30 von München starten sollen, heißt es den Berichten zufolge weiters. An Bord waren demnach mehrere Straftäter – verurteilt zum Beispiel wegen gefährlicher Körperverletzung, sexueller Belästigung, Volksverhetzung, Diebstahl mit Waffen, Drogenmissbrauch –, aber nicht ausnahmslos "schwere Straftäter", wie es die afghanische Regierung verlangt habe. Zwei Afghanen aus Wien hätten gefehlt, einer davon R.A., dessen Abschiebung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestoppt habe, so der "Falter". Und das Flüchtlingsministerium in Kabul habe sein Veto eingelegt. Kurz darauf fiel Kabul in die Hände der Taliban.
Rückführungen, solange es möglich ist
Nehammer erklärte in einer Stellungnahme auf Anfrage der APA zu den Vorwürfen: "Österreich hat von Beginn an klargestellt, dass Rückführungen nach Afghanistan so lange stattfinden werden, solange es rechtlich möglich ist. Das war kein Geheimnis und ist unzähligen öffentlichen Statements zu entnehmen."
Seitens Österreichs sollten mit dem Charter-Flug alleinstehende Männer nach Afghanistan rücküberstellt werden. "Am Abend vor dem Charter erhielt Deutschland von Afghanistan die überraschende Information, dass seitens Afghanistans nun doch kein gemeinsamer Charter mit Deutschland akzeptiert wird, weshalb Deutschland uns informierte, dass die Beteiligung Österreichs nicht möglich ist."
Am Wiener Landesgericht ist Anfang Dezember der Prozess rund um den gewaltsamen Tod der 13-Jährigen in einer Wohnung in Wien-Donaustadt mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Der 24-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mordes und die beiden anderen wegen Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen. Zudem wurden alle drei der Vergewaltigung schuldig erkannt. Alle drei müssen demnach für lange Zeit in Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.