Auf die gebetsmühlenartig getroffene Feststellung "Österreich ist ein neutrales Land" muss mit einem klaren "Nein, nicht nur ..." geantwortet werden. Kaum ein Politikfeld in Österreich ist derart von kollektiven Wahrnehmungsdefiziten und Verdrängungsmechanismen gekennzeichnet wie die Sicherheitspolitik.

Unter der Überschrift "Neutralität oder Nato" werden zaghafte Diskussionen geführt, doch dies klammert die verfassungsmäßigen Realitäten und die praktizierte Sicherheitspolitik in nachgerade groteskem Ausmaß aus. Österreich steckt in einem veritablen sicherheitspolitischen Dilemma. Doch auch das wird nicht wahrgenommen.

Duale Realverfassung

Die Republik kennzeichnet eine duale sicherheitspolitische Realverfassung: Ja, Österreich hat das Neutralitätsgesetz im Verfassungsrang 1955 beschlossen UND Österreich nimmt seit der Ratifizierung der jeweiligen EU-Verträge und des Beschlusses des Artikels 23j der Bundesverfassung vollinhaltlich teil an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) einschließlich "Kampfeinsätze im Rahmen Krisenbewältigung".

Generalleutnant i. R. Franz Reißner
Generalleutnant i. R. Franz Reißner © BMLV

Seit 25 Jahren ist das so, wurde jedoch in Gesellschaft und Teilen der Spitzenpolitik bisher weder ausreichend erfasst noch verinnerlicht. Unsere Sowohl-als-auch-Sicherheitspolitik ist auch nicht Basis der Meinungsbildung. Dennoch wird die GSVP folgerichtig umgesetzt. Österreich beteiligt sich seit 2003 an EU-Battlegroups, stellt das größte Kontingent der europäischen Kräfte in der EUFOR-Mission in Bosnien-Herzegowina. Diese wird seit 13 Jahren von österreichischen Offizieren geführt. Österreich ist mit verschiedenen Projekten Teil der PESCO, der "ständigen strukturierten Zusammenarbeit" von Mitgliedstaaten der EU in der GSVP.

Das Bundesheer ist weit fortgeschritten in Bezug auf internationale Standardisierung. Kräfte des Bundesheeres werden nach den Regularien der EU- und Nato-Partnerschaft für den Frieden (Nato/PfP) routinemäßig von internationalen Teams evaluiert. Österreich beteiligt sich am Eurocorps, einem international zusammensetzbaren Großverband im EU- oder Nato-Rahmen. Österreich unterhält eine Militärmission in Brüssel mit einer EU- und einer Nato-Abteilung und hat einen Nato-Botschafter. Nicht zuletzt ist General Robert Brieger für drei Jahre Vorsitzender des Militärausschusses der Europäischen Union und somit ranghöchster europäischer Offizier.

Mittendrin, statt nur dabei

Wir sind also mittendrin statt nur dabei. Der zentrale sicherheitspolitische Handlungsrahmen für Österreich ist die EU. Nur betraf das bisher im Wesentlichen die Ebene der Krisenbewältigung. Die Schwelle der Verteidigung des Friedens, der demokratischen Freiheiten und der verfassungsmäßigen Einrichtungen in Österreich und Europa stand bislang noch nicht im Vordergrund.

Aber wir haben ja die Neutralität, könnte man hier einwenden. Fakt ist: Das Bundesheer ist derzeit in der Lage, Beiträge zur Krisenbewältigung zu leisten, zur verfassungskonformen Landesverteidigung jedoch nicht mehr. Und mit der häufig beschworenen "Neutralität als nationaler Identität" alleine kann diese weder aufrechterhalten und verteidigt werden, noch können damit vitale staatspolitische, also strategische Ziele – Frieden in Freiheit – erreicht werden.

Völlig verkannt werden auch die Fakten in Bezug auf die Nato. Schon alleine der Begriff wird in der öffentlichen Diskussion häufig in negativer Konnotation verwendet, als ob die Nato ein militaristischer Staat irgendwo auf einer Insel im Atlantik wäre. Nach dem Beitritt Finnlands und Schwedens werden 23 von 27 EU-Mitgliedsländern Nato-Mitglieder sein. 97 Prozent der EU-Bevölkerung werden somit in Nato-Staaten leben. Nur die vier Inselstaaten Zypern, Malta, Irland und unsere geschätzte Insel der Seligen gehören dann nicht dem Bündnis an. EU-GSVP und Nato können somit nicht als getrennt nebeneinanderstehende Größen verstanden werden, sondern stellen sich als verschiedene Schichtungen sicherheitspolitischer Systeme in Europa dar.

Schimäre EU-Armee

Die nur in Österreich geführte Diskussion um eine EU-Armee geht somit völlig ins Leere. Es existiert ja auch keine Nato-Armee, das Nato-Kräftedispositiv wird aus den nationalen Kräften der Mitgliedsstaaten bei Übungen und im Bündnisfall gebildet.

Übrigens sind es dieselben nationalen Kräfte, aus denen auch Beiträge für Übungen und Einsätze im Rahmen der GSVP gestellt werden. Eine EU-Armee wird nur in Österreich als Ziel einer voll integrierten GSVP gesehen. Unterton: "Wenn es eine EU-Armee gibt, brauchen wir uns um diese unappetitlichen Dinge wie eigenes Militär nicht mehr zu kümmern."

Stellen wir uns nun einen Angriff auf einen EU-Staat vor. Ja, Österreich kann sich aufgrund der "irischen Klausel" im EU-Vertrag substanzieller Beiträge zur Verteidigung enthalten. Ja, es tritt der Nato-Bündnisfall ein, wenn der angegriffene Staat auch Nato-Mitglied ist. Und ja, gleichzeitig kommt auch die Beistandspflicht gemäß Artikel 42 (7) des EU-Vertrages zur Wirkung. Glaubt jemand ernsthaft, dass bei einem Angriff auf ein EU-Mitglied nur die Nato-Mechanismen wirksam werden und nicht die der GSVP, also der EU? Nein, beide Schichten der sicherheitspolitischen Systeme in Europa kämen koordiniert zur Wirkung.

Es geht in einem derartigen Fall ums Eingemachte: Um die Verteidigung vor einer vitalen Bedrohung eines EU-Staates und somit der gesamten EU, also auch Österreichs. Die "irische Klausel" ermöglicht Österreich zwar die Verweigerung wesentlicher Beiträge, aber entbindet unser Land nicht per se von der Beistandsverpflichtung. Keineswegs unrealistisch sind Szenarien, in denen Österreich selbst zum Schauplatz von Angriffen wird, etwa durch Fernwaffen auf Hochwertziele. Was ist dann mit dem Artikel 42 (7), würde Österreich dann keinen Beistand der EU-Staaten einfordern?

Es ist im dringenden Interesse Österreichs, zunächst eine Diskussion auf Basis der verfassungsmäßigen Fakten zu führen. Tradierte Bilder und in der Volksseele eingebrannte Teilinformationen eignen sich nicht für eine faktenbasierte Meinungsbildung. Die rechtsstaatlichen Gegebenheiten und deren reale Umsetzung müssen Grundlage dazu sein. Staatbürger*in hat ebenso das Recht auf Klarheit wie unsere 26 EU-Partnernationen das Recht haben, dass Österreich ihnen gegenüber und nach innen die gleiche, klare Linie vertritt.

Sowohl-als-auch-Politik

Ambivalenz in der Politik führt leicht zur Unredlichkeit. Die Sowohl-als-auch-Sicherheitspolitik und das sich daraus ergebende strategische Dilemma nicht zu thematisieren, die Bevölkerung über die verfassungsmäßige Situation und die realen Aktivitäten nicht zu sensibilisieren, ist unredlich. Gegenüber der EU auf die GSVP zu pochen, im Inland auf die Neutralität, wäre doppelzüngig – und unredlich.

Trotz der angekündigten besseren finanziellen Dotierung des Bundesheeres wird es mindestens ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen, die Verteidigungsfähigkeit und/oder die Fähigkeit zur Leistung substanzieller Beiträge zur EU-Verteidigung zu erlangen.

Bis dahin ist die Gefahr des "Weder-noch" virulent: Weder fähig, die Neutralität durchsetzen zu können, noch ernstgenommener Teil der gemeinsamen europäischen Verteidigung zu sein.