Der Nationalrat verabschiedet sich am Freitag in die Sommerpause. Zum Auftakt stellte sich Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) der "Fragestunde" und überraschte gleich ein wenig mit einer Entschuldigung dafür, dass jüngst seine Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) eine "Dringliche Anfrage" der FPÖ nicht adäquat beantwortet habe. Die Antworten würden schriftlich nachgereicht. Die Schuld trage aber nicht Plakolm, die ihn vertreten habe. Er nehme die Verantwortung auf sich.

Verteidigt wurde vom Kanzler dagegen die Kassenfusion, die nach einem kritischen Rechnungshof-Bericht zuletzt in negative Schlagzeilen geraten war. Dass es statt der angekündigten Patienten-Milliarde zunächst Mehrkosten gegeben habe, sei nicht zu bestreiten, meinte Nehammer. Doch steht der Regierungschef zur "Effizienzreform", gebe es doch bei solchen Projekten stets hohe Anschubfinanzierungen und erst dann die Effizienzsteigerungen, die Einsparungen brächten.

Einmal mehr abgelehnt wurden von Nehammer Preisdeckel, etwa bei Treibstoffen. Bisher habe sich das im Kampf gegen die Teuerung in jenen Staaten, die es versucht hätten, nicht als probat erwiesen.

Düstere Aussichten

Düster ist des Kanzlers Einschätzung den Ukraine-Krieg betreffend. Nehammer sprach einmal mehr von Präsident Wladimir Putins Kriegslogik, die ein Ende des Kriegs erst sehe, wenn das Ziel der Aggression erreicht sei. Der Kanzler warnte auch davor, immer mehr an die Grenzen eines Dritten Weltkriegs zu geraten. Daher müssten Gesprächsebenen offen gehalten werden.

Neben den ohnehin vorgesehenen Beschlüssen sind in den letzten Plenartagen vor dem Sommer auch noch zusätzliche Materien aufs Tapet gekommen. Heute werden Ukrainer in die Familienbeihilfe einbezogen, gestern wurde noch ein Bonus für Selbstständige als Teuerungsausgleich eingearbeitet. Anspruchsberechtigt für die außerordentliche Gutschrift sind die nach GSVG oder BSVG krankenversicherten Personen mit einer Beitragsgrundlage ab einer Höhe von 566 Euro bis 2.900 Euro. Die Staffelung der Gutschrift beginnt bei einer Beitragsgrundlage von 566 Euro mit 160 Euro, bei Beitragsgrundlagen zwischen 1.200 und 2.100 Euro soll der Gutschriftsbetrag 500 Euro betragen. Bis 2.900 Euro sinkt sie dann wieder auf 100 Euro ab.