Für manche wird es eine Enttäuschung sein, für andere eine Tragödie. Für einige ist es eine existenzielle Bedrohung: 14.500 Ehepaare haben sich im vergangenen Jahr scheiden lassen, fast 12.000 Minderjährige wurden dadurch zu Scheidungskindern. Und aus allen Statistiken lässt sich ablesen: Alleinerzieherinnen (ja, zum überwiegenden Teil sind es Frauen) sind besonders oft arm. Jede Dritte gilt als armutsgefährdet; in der Gesamtbevölkerung sind es 15 Prozent. Und jedes zweite Kind, das mit einem Elternteil aufwächst, ist von Armut betroffen.

Dafür gibt es offensichtliche Gründe: Frauen verdienen deutlich weniger als Männer und arbeiten viel öfter in Teilzeit. Beim beschämenden Angebot an Kinderbetreuung in weiten Teilen Österreichs ist für viele alleinerziehende Mütter auch gar nicht an einen Vollzeitjob zu denken.

Es gibt aber auch versteckte Gründe dafür. Etliche verbergen sich in der Praxis des Unterhaltsrechts. Nach einer Trennung muss der Partner, der vornehmlich für das Familieneinkommen sorgt (ja, zum überwiegenden Teil sind das Männer), nämlich dem Elternteil, der sich hauptsächlich um die Kinder kümmert (ja, das sind wiederum überwiegend Frauen) Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlen. Doch der ist oft viel niedriger, als man meinen mag: So gibt es zwar keine Untergrenze für Unterhalt, allerdings einen Höchstbetrag. Dass das womöglich unmoralisch ist, deutet schon der umgangssprachliche Name an: Bei Gericht heißt der Unterhaltsstopp auch "Playboy-Grenze". Dazu kommt: Der Grenzwert basiert auf einer Schätzung, was Kinder denn so kosten – die allerdings fast 60 Jahre alt ist.

Weitere Abzüge gibt es für jeden Tag, den die Kinder im Monat beim unterhaltszahlenden Elternteil verbringen. Bei "annähernd gleicher Betreuung" wird überhaupt kein Unterhalt mehr gezahlt. Bei Gericht reichen meist zwölf Tage beim Vater (und achtzehn Tage bei der Mutter) für diese Kategorie.