Die Reform der Mindestsicherung durch die türkis-blaue Koalition war schon länger Stückwerk: Die schärfste Einschränkung, die sinkende Summe mit der Zahl der Kinder, hatte der Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt, wie auch die Kopplung der Höchstsumme an vorhandene Deutschkenntnisse. (Wobei zumindest letzteres vom Denkansatz her durchaus diskutierenswert war.)