FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat sich erfolgreich gegen eine Verwaltungsstrafe gewehrt, die im Zuge seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 6. März 2021 in Wien verhängt wurde. Das Verwaltungsgericht Wien gab seiner Beschwerde recht, das Verfahren wurde eingestellt.
Kickl war vorgeworfen worden, dass er den vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern unterschritten und keine FFP2-Maske getragen habe. Laut Straferkenntnis sollte er 231 Euro Strafe zahlen.
Maske weg, um Wasser zu trinken
Kickl legte dagegen Beschwerde ein: Er gab u.a. an, dass es ihm aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zeitweise nicht möglich gewesen sei, den Abstand einzuhalten - insbesondere wegen Polizei-Absperrungen. Falls er die Maske kurzfristig abgenommen habe, so sei dies zum Zweck des Wassertrinkens geschehen.
Nach der Mitte Jänner erfolgten Verhandlung hob das Wiener Verwaltungsgericht die Strafe auf - begründet wurde dies vor allem damit, dass kein konkreter Tatzeitpunkt- und Ort mit Sicherheit festgestellt werden habe können. Denn der anzeigenden Polizist habe sich nicht an den genauen Tatzeitpunkt erinnern können, die Anzeige sei erst zirka 5 Stunden nach der Beobachtung niedergeschrieben worden.
Kickl habe die Maske überdies nur abgesetzt, um Flüssigkeit zu sich zu nehmen, schreibt das Gericht. Die entsprechenden Angaben Kickls seien glaubwürdig. Durch vorgelegte Videos und Fotos seien diese "untermauert" worden