Genaue Zahlen existieren keine, nach diversen Schätzungen dürften in Wien rund 10.000 Diplomatinnen und Diplomaten leben. Nur ein kleinerer Teil arbeitet in bilateralen Botschaften und ist in Österreich akkreditiert. Kaum eine andere Stadt der Welt weist so viele internationale Organisationen auf. In der Bundeshauptstadt haben die UNO, die internationale Atomagentur IAEO, das immer noch mächtige Öl-Kartell Opec, die leider zahnlose Osze, die Grundrechteagentur der EU, die CTBTO, die weltweit Sensoren betreibt, um geheime Atomtests aufzuspüren, die Unido und andere ihre Zelte aufgeschlagen.

In wenigen Tagen tritt die Impfpflicht in Kraft. Am Donnerstag soll das Gesetz den Bundesrat passieren, dann wandert das Gesetz zum Bundespräsidenten, der es zu beurkunden hat, schließlich wird es vom Kanzler gegengezeichnet. Am Tag darauf erblickt die nicht unumstrittene, durchaus kontroverse Maßnahme das Licht der Welt.

Impfpflicht auch für die 24-Stundenpflege

Ab dem kommenden Wochenende müssen alle Menschen über 18, die in Österreich ihren Wohnsitz besitzen, egal, ob es sich um den Haupt- oder der Nebenwohnsitz handelt, geimpft sein. Ab Mitte März wird gestraft. Tagespendler sind davon ausgenommen – im Unterschied zu Wochenpendlern, etwa auch den 24-Stunden-Pflegern, die dafür sorgen, dass das Pflegesystem in Österreich noch kollabiert.

Doch was ist mit den in Österreich lebenden Diplomaten?

Ein Rundruf der Kleinen Zeitung in den letzten Tagen brachte eine überraschende Erkenntnis: In keinem Ministerium wusste man auf Anhieb darüber Bescheid. Aus nahe liegenden Gründen.

Kein Passus im Impfpflichtgesetz, aber ...

Das Impfpflichtgesetz sieht in der bestehenden Form ausdrücklich keine Ausnahmen für die internationale Diplomatie vor. So wie sich Diplomaten ans Rauchverbot in der Gastronomie halten müssen, müssen auch sie in der U-Bahn eine Maske aufsetzen bzw. bei Betreten eines Geschäfts, eines Friseurs, eines Fitnessstudios ihr Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen.

... ein Schlupfloch im Gesetz

Dennoch sind Botschafter & Co. nicht von der Impfpflicht erfasst, und das hat  gar nichts mit der diplomatischen Immunität zu tun. Das neue Gesetz sieht vor, dass die kontroverse Maßnahme auf jene Personen abzielt, die vom Zentralen Melderegister erfasst sind. Das sind Diplomaten und deren Familien eben nicht, wird im Außenministerium, im Gesundheitsministerium wie auch in der Umgebung des Bundeskanzleramts auf Anfrage der Kleinen Zeitung bestätigt.

Melderegister als Basis für Impfpflicht

„Die Impfpflicht besteht nur für Personen, die in Österreich einen aufrechten Wohnsitz gemäß Meldegesetz haben, also im Zentralen Melderegister aufscheinen“, heißt es dazu Außenministerium. „Diplomatinnen und Diplomaten sowie  Inhaber  einer Legitimationskarte sind von der Meldepflicht nach dem Meldegesetz ausgenommen. Sie scheinen in der Regel nicht im Melderegister auf und unterliegen somit keiner Impfpflicht.“ Sollten Diplomaten aber freiwillig nach dem Meldegesetz an einem Wohnsitz in Österreich gemeldet sein  und somit im Melderegister aufscheinen, könnten sie unter die Impfpflicht fallen. Diplomatenstatus besitzen nur Personen, die von ihren Ländern nach Wien entsandt worden sind, also nicht Chauffeure, Hausangestellte, lokal eingestellte Personen. 

„Wir haben auch keinen Schnitzelgutschein bekommen“, meint ein hochrangiger Diplomat im Scherz. Übrigens auch keine österreichische E-Card, was den Nachteil mit sich bringt, dass man sich den grünen Pass in der Heimat ausstellen lassen muss. Diplomaten müssen also keinen Meldezettel ausfüllen, sind aber im Außenminister – oder bei den internationalen Organisationen – gemeldet.

Regelung für Austro-Diplomaten

Und was ist mit den österreichischen Diplomaten, die im Ausland leben? Wer in die Fremde geht, muss nach den bestehenden Bestimmungen geimpft sind. Das gilt – nebenbei bemerkt – auch für alle österreichischen Auslandssoldaten. Derzeit laufen im Außenamt Vorbereitungen, dass die Impfpflicht auch auf jene Diplomaten ausgeweitet wird, die bereits im Ausland leben und arbeiten.