"Lieber Florian, verschon mein Haus und zünd' das einen anderen an", sei offenbar die Devise vieler beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz, sagt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im APA-Interview.
Ob Landesparlamente, Medienunternehmen wie ORF und APA oder kleine Gemeinden, keiner wolle vom Informationsfreiheitsgesetz umfasst sein, kritisiert Edtstadler ein "gelebtes Floriani-Prinzip. Vielmehr sage jeder, doch eh schon jetzt so transparent zu sein. Als zuständige Verfassungsministerin könne sie sich auf den Kopf stellen, "wenn alle rundherum sagen, sie wollen das Gesetz nicht". Dazu komme, dass es auch eine Verfassungsmehrheit brauche.
Die Begutachtungsfrist für das Gesetz ist am 19. April 2021 abgelaufen. Seitdem liegt das Gesetzespaket wieder im Ressort von Edtstadler, die die Kritik daran einarbeiten und eine beschlussfähige Fassung vorlegen soll. Die Ministerin versichert, dass sie das Projekt nicht aufzugeben gedenkt. Dafür brauche es aber Compliance, ein Grundverständnis und eine Zusage, die Vorgaben auch umzusetzen. Verständnis hat die Ministerin für kleinere Gemeinden, die Angst vor dem Verwaltungsaufwand hätten. Wo sie in Verhandlungen noch Änderungen zugestehen könnte, sagt die Ministerin nicht.
Geduldiger ist Edtstadler bei der Einführung des Bundesstaatsanwalts. Schließlich gehe es um eine weit reichende Änderung, die die Spitze der Weisungskette in der Justiz betreffe. Da sollte man nichts über das Knie brechen: "Die Legislaturperiode dauert noch ein bisschen." Wichtig ist der Ministerin jedoch klar zu stellen, dass es eine parlamentarische Kontrolle brauchen werde.
U-Ausschuss "demokratiepolitisch bedenklich"
Edstadler betont, dass man das Parlament gar nicht hoch genug einschätzen könne - und es habe auch politische Aufklärungsarbeit zu leisten. Doch habe der vergangene U-Ausschuss gezeigt, dass Dinge, die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen hätten, an diese gespielt worden seien: "Ich fürchte, dass das seinen Fortgang finden wird".
Die Verfassungsministerin fürchtet, dass der neue ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss "als öffentliches Tribunal" angelegt werde und findet es "demokratiepolitisch bedenklich", eine Untersuchung nur gegen eine - in dem Fall ihre - Partei zu führen. Auch da die ÖVP die aktuell größte Fraktion im Nationalrat stelle.
Angesprochen auf Aussagen von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), wonach die Justiz jetzt (nach dem Abtritt des Teams um Ex-Kanzler Sebastian Kurz) ungestört arbeiten werde können, meint Edtstadler: "Ich gehe davon aus, dass die Justiz unabhängig von diversen Politiker-Aussagen immer ungestört gearbeitet hat."
Beschuldigtenrechte des 21. Jahrhunderts
Verboten sei Kritik ohnehin nicht, sie müsse nur konstruktiv sein. Darunter versteht Edtstadler etwa ihren Wunsch nach einer Beschleunigung der Verfahren. Es sei schließlich persönlichkeitseinschneidend, wenn man einen Beschuldigtenstatus habe. Auch sei eine Neuregelung, sprich Erhöhung des Kostenersatzes in der Strafprozessordnung wichtig. Derzeit gebe es einen Ersatz von maximal ein paar tausend Euro, während die Kosten real oft in die sechsstelligen Beträge gingen.
Insgesamt gehe es darum, die Beschuldigtenrechte auf die Höhe des 21. Jahrhunderts zu bringen. Das zeige sich etwa darin, dass für die Beschlagnahme von Handys ein Paragraf herangezogen werde, der für Tatwaffen geschaffen worden sei. Sie sage nicht, dass es diese nicht geben solle, aber es brauche eine zeitgemäße Unterlage.