Während am Montag über eine mögliche 3G-Regel am Arbeitsplatz beraten wurde, gibt es mittlerweile Rechtssprechung zu Kündigungen durch Maßnahmenverweigerung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass eine Kündigung wegen verweigerter Coronatests rechtens war.
Im konkreten Fall geht es um einen Mitarbeiter eines Pflegeheimes, der vergangenen November gekündigt wurde. Er weigerte sich, einmal in der Woche - unabhängig von möglichen Krankheitssystemen und auf Kosten des Pflegeheimes - einen Coronatest durchzuführen. Der Mitarbeiter berief sich auf eine Rechtsauskunft der "Plattform Respekt", wonach für gesunde Mitarbeiter eine FFP2-Maske reiche. Diese trug der Pfleger auch.
Verordnung nicht Verfassungswidrig
Der damals gültigen Notmaßnahmenverordnung zufolge durften Betreiber von Alten- und Pflegeheimen Mitarbeiter nur einlassen, wenn sie einmal in der Woche einen Coronatest machen - PCR oder Antigen. Dadurch stand es dem Pflegeheim nicht frei, lediglich die Maske zu tolerieren, weshalb die Kündigung gültig bleibt. Der Gekündigte legte in zwei Instanzen Berufungen ein. Darin brachte er eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Verordnung ein. Das läuft aber dem Gericht zufolge ins Leere, weil eine Verordnung solange gültig ist, bis sie vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) tatsächlich aufgehoben wird, was er nie tat.
Kein "tauglicher Verweigerungsgrund"
Weiters berief sich der Mitarbeiter auf "den Schutz seiner Grund- und Freiheitsrechte". Darüber hat bereits die zweite Instanz entschieden, dass "bei einem Grundrechtseingriff gebotene Interessenabwägung wegen der Schutzbedürftigkeit der in einer Pandemie besonders vulnerablen Heimbewohner jedenfalls zugunsten der Testpflicht ausfiele". Ein "tauglicher Verweigerungsgrund" wäre dem OGH zufolge, wenn der Test dem Mitarbeiter gesundheitlich nicht zumutbar wäre. Der Pfleger zog aber lediglich die "Sinnhaftigkeit des Tests in Zweifel".
Pikant ist in diesem Fall, dass der Gekündigte von der Kanzlei von Gerold Beneder vertreten wurde. Beneder ist Generalsekretär von MFG, jene Partei, die am Sonntag mit einem maßnahmenverweigernden Kurs in den oberösterreichischen Landtag eingezogen ist. Ein ähnlicher Fall schlug kürzlich auch in Kärnten Wellen. Eine wegen verweigerter Maßnahmen gekündigte Lehrerin klagte gegen ebendiese Kündigung. Der Prozess am Landesgericht Klagenfurt wurde vor einer Woche abgeschlossen, das Urteil wurde schriftlich angekündigt und ist demnach noch nicht bekannt. Wie bereits berichtet, wurden bisher 25 Lehrkräfte gekündigt, weil sie die Schutzmaßnahmen verweigerten.
Peter Schöggl