Das Gesundheitsministerium hat dem Wunsch von Bildungsminister Heinz Faßmann entsprochen und die Quarantäneregel für Kinder und Jugendlichen von zehn auf fünf Tage verkürzt. Entsprechende Empfehlungen, die per Erlass umzusetzen sind, sind am Abend fixiert worden. Darüber hinaus soll nicht mehr die ganze Klasse ins Homeoffice geschickt werden, wenn ein oder mehrere Fälle im Klassenverband auftauchen. Am Mittwoch werden alle Schulen über die neue Regelung informiert, heißt es im Bildungsministerium gegenüber der Kleinen Zeitung.
Derzeit herrscht in Österreich ein wahrer Wildwuchs vor, in Wien oder Niederösterreich reagieren die lokalen Gesundheitsbehörden völlig unterschiedlich. In Wien sind fast 350 Klassen und 71 Kindergärten und Horte in Quarantäne, in Niederösterreich sind es 80 Klassen, wobei nur ein Teil der Schüler ins Distance-Learning wechseln müssen.
Dem Wunsch des Bildungsministers, dass ausschließlich nur noch der unmittelbare Sitznachbar heimgeschickt werden, kam man nicht nach. „Es macht einen Unterschied, ob ein Schüler nach einem langen Wochenende am Montag positiv getestet wird oder am Freitag nach einem langen Singen am Vortag“, heißt es im Gesundheitsministerium. Die Wissenschaftler können sich mit der Fünf-Tage-Regelung wegen der kürzeren Inkubation von Delta anfreunden, sehen aber die strikte Trennung zwischen Geimpften und Nichtgeimpften kritisch.
Bei mehreren Fällen ganze Klasse betroffen
Bei Volksschulen ändert sich wenig. Bei Unter-Zehnjährigen gibt es schon jetzt die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Die Entscheidung darüber trifft die Gesundheitsbehörde. Diese Kinder können also weiterhin in die Schule gehen, sollen allerdings freiwillig ihre sozialen Kontakte außerhalb einschränken. Sind zwei oder mehr Schüler innerhalb von 14 Tagen bzw. ein Erwachsener in der Klasse infiziert, hat die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilen bzw. der gesamten Klasse zu entscheiden. Diese Regelung bleibt bestehen.
Behörde entscheidet
Nach der Volksschule gilt nun für die Quarantäne die Vorgabe, dass grundsätzlich nur die direkten Sitznachbarn links und rechts sowie sonstige "enge Kontakte" des infizierten Schülers in Quarantäne müssen. Das können etwa Schüler sein, die sich im Musikunterricht oder bei einer Gruppenarbeit für längere Zeit im Umkreis des infizierten Schülers aufgehalten haben. Alle anderen werden nur dann nachhause geschickt, wenn es im Einzelfall besondere örtliche Rahmenbedingungen gibt oder auch mehrere Infektionen in anderen Klassen verzeichnet wurden. Auch hier entscheidet letztlich die Gesundheitsbehörde. Geimpfte Schülerinnen und Schüler werden außerdem grundsätzlich nur als K2-Personen eingestuft.
Klassen sollen offen bleiben
Ziel sei es, heißt es im Bildungs- wie auch im Gesundheitsministerium, dass die Klassen offen bleiben. Während bei den Über-12-Jährigen zwischen Geimpften und Nichtgeimpften differenziert wird, gelten alle Unter-10-Jährigen als K-2, müssten also nicht in Quarantäne. Es können allerdings auch Geimpfte heimgeschickt werden, wenn etwa Impfdurchbrüche verzeichnet werde. Jedes Bundesland kann strengere Regeln vereinbaren. Wien handhabt die Quarantäneregel schon jetzt strenger.