Die Regierung hat sich im heutigen Ministerrat auf die Nominierung des Verwaltungsrechtlers Michael Mayrhofer zum neuen Verfassungsrichter verständigt. Die Ernennung muss noch formal vom Bundespräsidenten vollzogen werden, die Angelobung erfolgt dann durch den Präsidenten des VfGH Christoph Grabenwarter. Mayrhofer übernimmt den zuletzt vakanten Posten von Wolfgang Brandstetter.
Der frühere Justizminister hatte sich im Juni zurückgezogen, nachdem Chats mit dem langjährigen Sektionschef Christian Pilnacek unter anderem über Interna am Höchstgericht an die Öffentlichkeit geraten waren. Grabenwarter zeigte sich am Mittwoch erfreut, dass das Kollegium in einer Phase großer Arbeitsbelastung nun bald wieder vollzählig sei.
Der gebürtige Linzer Mayrhofer, der als Wunschkandidat der ÖVP galt, ist 46-jährig das deutlich jüngste Mitglied des VfGH. Den größten Teil seiner juristischen Karriere verbrachte er an der Uni seiner Heimatstadt. Seit 2019 ist er Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre und Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz. Am Verfassungsgerichtshof war er 2003 bis 2005 als Mitarbeiter tätig. Erst im April dieses Jahres war er zum Ersatzmitglied am VfGH ernannt worden. Auch hier wird daher nun wieder eine Neubesetzung notwendig sein.