In Österreich wird gerade über eine partielle Corona-Impfpflicht für gewisse Berufsgruppen debattiert, beim Bundesheer gibt es eine solche bereits. Wer sich zu einem Auslandseinsatz meldet, muss gegen Corona geimpft sein. Seit dem 12. Juli ist eine solche Bestimmung in Kraft, enthüllt Michael Bauer, Kommunikationschef des Verteidigungsministeriums, auf Anfrage der Kleinen Zeitung. Die Soldatinnen und Soldaten müssen sich den "jeweils verfügbaren Impfstoff nach den aktuellen Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums" verabreichen lassen. "Für den Dienst in Österreich besteht jedoch keine Verpflichtung, sich impfen zu lassen."
Jagdkommando verfügt über weltweiten Impfschutz
Die Regelung ist insofern keine Revolution, weil Soldatinnen und Soldaten, die ins Ausland gehen, sich bisher schon einen Impf-Cocktail verabreichen lassen mussten. So gelten als Basisimpfung Diphtherie-Tetanus-Polio-Pertussis, FSME, Meningokokkenmeningitis, Hepatitis A & B, Masern-Mumps-Röteln, Influenza (saisonal) und für über 60-Jährige auch Pneumokokken. Bei Einsätze am Balkan besteht wegen der vielen herumstreunenden Hunde eine Impfpflicht gegen Tollwut. Wer nach Mali geht, muss sich auch gegen Typhus, Japanische Enzephalitis, Gelbfieber impfen lassen. Das Jagdkommando verfügt über einen weltweiten Impfschutz.
"Jedem Soldaten und jeder Soldatin ist bewusst, dass bei einer freiwilligen Meldung für den Auslandseinsatz entsprechende Impfungen notwendig sind", so Bauer. "Wenn erforderliche Impfungen verweigert werden, dann kann keine militärmedizinische Auslandseignung gegeben werden. Das bedeutet, dass ab Zeitpunkt der Entsendung jede Person über einen kompletten Impfschutz für den jeweiligen Einsatzraum verfügt." Für den Dienst in Österreich existiere keine Impf-Verpflichtung.