In Österreich können auch Personen, denen ein chinesischer Impfstoff verabreicht wurde, problemlos einreisen. Wer mit Sputnik geimpft ist, muss sich einem Test unterziehen. Das sieht die Einreiseverordnung der Bundesregierung vor. Grund für das Ungleichgewicht sind allerdings nicht politische Überlegungen.

Ursprünglich war vorgesehen, dass nur die von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassenen vier Impfstoffe Pfizer (Comirnaty), AstraZeneca (Vaxzevria), Moderna und  Johnson & Johnson (Janssen) zur problemlosen Einreise in Österreich berechtigten. Der Rat der EU hat allerdings die Empfehlung geäußert,  dass auch die von der WHO per Notfallzulassung genehmigten Impfstoffe zur unkomplizierten Einreise berechtigen.

EU-Fleckerlteppich

Konkret erlaubt Österreich laut Einreiseverordnung auch die beiden chinesischen Impfstoffe Sinovac und Sinopharm sowie den in Indien hergestellten Astra-Impfstoff Covishield. Wie es die anderen EU-Ländern handhaben, ob etwa auch die Italiener oder Kroaten den chinesischen Impfstoff akzeptieren, weiß man nicht einmal in Brüssel. Ungarn hat etwa auch den im eigenen Land verimpfte Sputnik-Vakzin in die Liste aufgenommen. Unübersichtlicher könnte der EU-Fleckerlteppich nicht sein. Abgesehen davon, dass jemand, der in Österreich oder Ungarn eingereist ist, weitgehend unkompliziert in die andere Länder reisen kann.

Unbehagen in Afrika

Die Unsicherheit, ob der indische Astra-Impfstoff zur Einreise in alle EU-Länder berechtigt, hat in Afrika eine Welle der Empörung ausgelöst. Mit Unterstützung der EU wurde der Impfstoff im Zuge des Covax-Programms in vielen afrikanischen Staaten verteilt, oft in Gegenwart von Repräsentanten der EU. Bald darauf stellte sich heraus, dass der Impfstoff gar nicht automatisch zur Einreise in die EU berechtigt, der Verdacht geäußert wurde, die EU spiele sich als Wohltäter auf, versorge die Länder aber mit der Billig-Variante.