Das Finanzministerium hat dem Ibiza-Untersuchungausschuss zu Unrecht die Herausgabe von Mails aus der Zeit der türkis-blauen Koalition verweigert. Wie der Verfassungsgerichtshof soeben entschieden hat, hat das Ministerium von Gernot Blümel (ÖVP) verabsäumt, zu begründen, warum die Mails von der Pflicht ausgenommen sein sollten, den Abgeordneten alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
SPÖ, Neos und FPÖ wollten unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) haben. Als sie nicht geliefert wurden, zogen die Oppositionsparteien vor den VfGH.
Die Begründung des VfGH: Alle Organe des Bundes sind verpflichtet, einem Untersuchungsausschuss auf Verlangen ihre Akten und Unterlagen im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung vorzulegen. Sollte das Finanzministerium der Meinung sein, dass betreffende Akten oder Unterlagen für die Untersuchung "nicht einmal abstrakt relevant sein können", dann müsste dies gegenüber dem U-Ausschuss "im Einzelnen begründet" werden, so der VfGH in seinem Erkenntnis. Dieser Begründungspflicht ist der Finanzminister dem U-Ausschuss gegenüber laut VfGH jedoch nicht nachgekommen.
Für SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer ist die Entscheidung des VfGH "richtungsweisend". Damit seien die "Vertuscher in der Regierung" in die Schranken gewiesen worden. Blümel müsse nun die "bisher rechtswidrig zurückgehaltenen Akten und Unterlagen" liefern. Die VfGH-Entscheidung werde es auch für Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) "sehr schwer machen, weiter dem Parlament die dem U-Ausschuss zu Recht zustehenden Akten und Unterlagen zu verweigern", so Krainer.
Es ist nicht die erste erfolgreiche Beschwerde der Oppositionsparteien beim Verfassungsgericht in diesem Zusammenhang. Auch die vollständige Vorlage des Ibiza-Videos haben SPÖ, Neos und FPÖ (gemeinsam mit den Grünen) durch den Gang zu den Höchstrichtern durchgesetzt.