Die von der Bundesregierung ausgesprochene Reisewarnung für Tirol ist laut Juristen überhaupt nicht verbindlich. "Rechtlich ist das genau gar nichts", sagte der Verwaltungsjurist Karl Stöger am Montag im Gespräch mit der APA. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung, die der Steigerung der Aufmerksamkeit dienen solle. Mit Kritik an der Maßnahme hält sich Stöger, der auf Medizinrecht spezialisiert ist, nicht zurück und spricht von einem "Akt politischer Verzweiflung".
"Man kann nur hoffen, dass es aus epidemiologischer Sicht nicht ein Schuss in den Kopf wird", kommentiert Stöger die Reaktion der Regierung auf die Covid-Situation in Wien. Die Reisewarnung für Tirol habe nämlich allenfalls Auswirkungen für Touristen aus dem Ausland. Etwa dann, wenn etwa nach dem Konsulargebührengesetz Kostenersatz für eine mögliche Rückholung schlagend wird. Steckt man sich aus Unachtsamkeit in Tirol an, könnte man auch einen Streit mit der Versicherung riskieren.
Rechtliche Verbindlichkeit hätte die Regierung abermals mit Schritten setzen können, die auf dem Covid-19-Maßnahmengesetz basieren. Etwa Verkehrsbeschränkungen, wie sie im Falle Tirols schon einmal gegolten haben. Effektiv seien Restriktionen nämlich nur dann, wenn Verbindungslinien konsequent unterbrochen würden. "Es ist eine Frage des politischen Willens", merkt Stöger dazu lediglich an.
"Warnen kannst immer"
Auch Peter Bußjäger, Uni-Professor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, hat bereits vor einigen Tagen die Rechtsverbindlichkeit einer solchen Maßnahme infrage gestellt: "Du kannst immer warnen. Man warnt ja vor Lawinen auch. Warnst halt vor Tirolern. Die Frage ist, ob man Rechtswirkungen damit verknüpfen kann. So eine Art 'Einreiseverordnung' ins Bundesland. Nein, da sehe ich eigentlich keine Grundlage", meinte er auf Twitter.
Gegenüber der Kleinen Zeitung erörtert Bußjäger noch eine weitere Handlungsalternative: Andere Bundesländer könnten nach dem Epidemiegesetz eine Meldepflicht für Einreisende aus Tirol verordnen. Für eine vorbeugende Quarantäne solcher Reisender sieht der Jurist aber keine gesetzliche Grundlage.
Georg Renner / APA