Das Innenministerium hat oe24.at-Chefredakteur Richard Schmitt angezeigt, weil das Medium ausführlich über den Visitierungsbericht des Berner Clubs zum BVT berichtet hat. Das Innenministerium bestätigt einen Bericht des "Standard", dass es eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien geschickt hat.
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte, dass die Sachverhaltsdarstellung eingegangen ist, inhaltlich könne man aber nichts dazu sagen, so eine Sprecherin, sie werde nun geprüft. Möglich wäre laut "Standard", dass oe24.at bzw.Schmitt als Autor des "Verrats von Staatsgeheimnissen" verdächtigt wird - mit der Argumentation, er habe nicht nur journalistisch über Inhalte berichtet, sondern diese ungeschwärzt online gestellt. "Das geht einfach zu weit. Immerhin wurden hier grobe Sicherheitsmängel aufgedeckt, die uns alle interessieren sollten", twitterte Schmitt in Reaktion auf den Artikel.
Verrat von Staatsgeheimnissen
Was Schmitt übersieht: In der Sachverhaltsdarstellung geht es eben nicht um die Berichterstattung bzw. um den damit verbundenen Schutz der Quelle im Wege des "Redaktionsgeheimnisses", sondern um die verbotene Veröffentlichung eines geheimen Dokuments im Original-Wortlaut, und um den damit verbundenen strafrechtlich relevanten Tatbestand des Verrates von Staatsgeheimnissen.
Wie am Dienstag bekannt wurde, überprüften internationale Geheimdienst-Profis vom britischen Inlandsgeheimdienst MI5 und vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Sicherheitsvorkehrungen des österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und stellten gravierende Mängel fest. Das vom "Berner Club", einer Verbindung aller wichtigen Nachrichtendienste Europas, in Auftrag gegebene "Security assessment of BVT" vom Anfang des Jahres stellte gleich mehrere Sicherheitsrisiken fest. oe24.at hatte direkt auf diesen Bericht verlinkt und diesen Link erst nach mehreren Stunden auf Intervention des Innenministeriums hin entfernt.
Innenminister Wolfgang Peschorn hat am Freitag einen Prüfer ins Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geschickt, der herausfinden soll, "welche Ursachen für das Öffentlichwerden des Visitierungsberichts des Berner Clubs zum BVT verantwortlich waren", betonte aber, es gehe dabei um eine Gesamtprüfung des Verfassungsschutzes.