Der Rechnungshof hat mit dem heutgen Tag alle Rechenschafsberichte derParteien 2017 auf seiner Website www.rechnungshof.gv.at veröffentlicht – alle bis auf einen.

Das Wesentliche in Kürze:

Österreichische Volkspartei ÖVP
Wahlkampfosten: 12.959.301,71 Euro
Spenden über das gesamte Jahr: 4.422.506,13 Euro

Sozialdemokratische Partei Österreichs SPÖ
Wahlkampfosten: 7.383.429,95 Euro
Spenden über das gesamte Jahr: 1.341.539,80 Euro

Freiheitliche Partei Österreichs FPÖ – Die Freiheitlichen

Der Rechnungshof plante, am heutgen Tag auch den Rechenschafstbericht der FPÖ 2017 zu veröffentlichen. Doch die FPÖ ersuchte um Fristerstreckung. Das Parteiengesetz sieht die Erstreckung einer Frist zur Stellungnahme nicht vor. Unmittelbar vor der heutigen Veröffentlichung langte heute morgen die
Stellungnahme der Freiheitlichen Partei FPÖ im Rechnungshof ein. Allerdings fehletn notwendige Unterschriften. Die FPÖ wird laut ihren eigenen Angaben diese Unterschriften nachreichen. Der Rechenschafsbericht der Freiheitlichen Partei
FPÖ wird daher nicht heute, sondern zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. 

NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum
Wahlkampfosten: 1.805.790 Euro
Gesamtspenden über das gesamte Jahr: 1.154.514 Euro

Liste Peter Pilz
Wahlkampfosten: 220.897,57 Euro
Spenden über das gesamte Jahr: 310.614,89 Euro

Die Grünen – Die Grüne Alternative
Wahlkampfosten: 5.223.797,14 Euro
Spenden über das gesamte Jahr: 151.072,84 Euro

Hintergrund

Die politschen Parteien (nicht nur die Parlamentsparteien) mussten dem
Rechnungshof ihre Rechenschafstberichte 2017 bis zum September 2018
übermitteln. Diese Rechenschafsberichte wurden zuvor von jeweils
zwei Wirtschafsprüfern geprüft und mit ihrer Unterschrift bestätigt.
Danach folgte die Kontrolle durch den Rechnungshof. Diese Kontrolle
beinhaltet zum einen aufwändige Prozeduren (etwa: Überprüfung auf
allfällige unzulässige Spenden, Überprüfung auf Richtgkeit der Liste der
Beteiligungsunternehmen).

Zum anderen ersuchte der Rechnungshof die
Parteien um Stellungnahmen, wenn sich aus dem Rechenschafstsbericht
selbst Fragen ergeben oder es Anhaltspunkte – etwa aus öffentlich
zugänglichen Informationen – dafür gibt, dass Angaben im
Rechenschaftsbericht unvollständig oder unrichtg sein könnten.

Neben zahlreichen spezifischen Fragen wurde diesmal allen Parteien auch die Frage gestellt, ob Spenden oder sonstige Leistungen von Vereinen oder anderen Organisationen angegeben worden sind. In der Praxis ist es dann oftmals so, dass die – von den zwei Wirtschafsprüfern bereits geprüften – Angaben während des Verfahrens korrigiert und ergänzt werden.

Beispielsweise erhielt der Rechnungshof während der vergangenen
Monate bis zu vier jeweils adaptierte Rechenschafsberichte für eine
Partei. Ofmals tauschten die Parteien auch einzelne Seiten aus, um
Richtigstellungen zu erreichen. Bei alldem muss sich der Rechnungshof
– mangels echter Prüfrechte – stets auf die Angaben der Parteien und
der Wirtschafsprüfer verlassen.