Was passiert, wenn unsereins, sagen wir, statt einer einzigen, umfassenden Steuererklärung auf fünf oder sechs „kleinere“ stückelt – sodass jede einzelne davon Einnahmen unter der ersten Steuerstufe von 11.000 Euro ausweist? Nun, im günstigsten Fall werden die Beamten des nächstgelegenen Finanzamts recht schnell ihre gemeinhin umgängliche Art ablegen und eher ruppig fordern, gefälligst eine ordentliche Meldung abzugeben. Im wahrscheinlicheren Fall steht einem ein gesalzenes Verwaltungsstrafverfahren ins Haus und wir können uns schon einmal vorbereiten, jeden Cent an Ausgaben in den vergangenen sieben Jahren vor Vater Staat offenzulegen.