Der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Norbert Wess, betont, dass nunmehr zwei von vier Anklagepunkten gegen Grasser eingestellt worden seien. Einer ist seit 2017 bekannt. Der andere wurde heute entschieden, ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da dagegen noch eine Beschwerde der WKStA möglich ist, wie das Landesgericht auf APA-Anfrage mitteilte.
Grasser hatte gegen alle ursprünglich vier Anklagepunkte Einspruch erhoben. Das Oberlandesgericht Wien stellte zunächst das Verfahren hinsichtlich der Auswahl des Investmenthauses Lehman Brothers ein. Hinsichtlich der Frage, ob Grasser beim Verkauf eine Erlösmaximierung unterlassen habe, war vom OLG Wien im April 2017 mangels hinreichender Klärung des Sachverhalts die Wiedereröffnung des Ermittlungsverfahrens angeordnet worden. Dieses Verfahren wird nun - falls die WKStA keine Beschwerde erhebt - ebenfalls eingestellt.
Zu den zwei weiteren Anklagepunkten, nämlich dem Korruptionsverdacht bei der Vergabe der Bundeswohnbaugesellschaften an das Österreich-Konsortium, und bei der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower, findet seit Dezember 2017 ein Strafprozess gegen Grasser und weitere Angeklagte statt.