Im Zusammenhang mit dem "Ibiza-Video", der den größten Politik-Skandal in der jüngeren Geschichte Österreichs auslöste, sind in Deutschland Anzeigen von Privatpersonen gegen Verantwortliche der "Süddeutschen Zeitung" und des "Spiegel" eingebracht worden. Die Staatsanwaltschaften München und Hamburg prüften diese derzeit, berichtete der "Standard" in seiner Online-Ausgabe.
Durch das Ibiza-Video könnte das Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, verwirklicht worden sein, hieß es. Außerdem bestehe noch der Verdacht des Zugänglichmachens von höchstpersönlichen Bildaufnahmen, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I.
Geprüft werde neben einem möglichen Anfangsverdacht auch, ob ein derartiges Handeln "wegen der Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen, insbesondere zur Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, straflos war".Ein Amtshilfeersuchen Dritter, also etwa aus Österreich, liegt der Staatsanwaltschaft München nicht vor.
Auch in Hamburg, dem Sitz des Nachrichtenmagazins "Spiegel", sind bei der Generalstaatsanwaltschaft inzwischen zwei Strafanzeigen eingegangen, wie man dort bestätigte. Auch dort wird geprüft, "ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen".