Die Neos werden keine Sicherungshaft für Flüchtlinge ermöglichen. Das machten Parteichefin Beate Meinl-Reisinger und ihre Karenzvertretung Nikolaus Scherak am Freitag klar. Man sieht sich als "Hüterin der Verfassung". Nicht einmal Gespräche auf parlamentarischer Ebene, zu denen die Koalition geladen hat, hält man für sinnvoll, solange der Anlassfall nicht geklärt ist.

Scherak wird während der kommenden Wochen die Neos im Parlament führend vertreten, da Meinl-Reisinger wegen der Geburt ihres dritten Kindes eine Zeit lang pausiert und am Freitag plangemäß ihren vorläufig letzten öffentlichen Auftritt absolvierte. Damit könnte er mit ÖVP und FPÖ eine Verfassungsänderung ausarbeiten, die eine Sicherungshaft für Gefährder möglich macht. Freilich, das will Scherak nicht: "Wir stehen für eine Änderung der österreichischen Bundesverfassung nicht zur Verfügung."

Auch ein Gespräch mit den Klubchefs Walter Rosenkranz (FPÖ) und August Wöginger (ÖVP) will er in der Sache nicht führen. Denn zunächst einmal müsse aufgeklärt werden, ob der Fall in Dornbirn, wo ein vorbestrafter Asylwerber einen Beamten getötet hat, nicht auch bei geltender Rechtslage verhindert werden hätte können. Und dazu müsse man mit dem Innenminister reden und nicht mit den Parlamentsklubs der Koalition. Zudem warten die NEOS bisher auf einen Gesetzesvorschlag, selbst die Punktation mit den wesentlichen Inhalten habe man nur von Medien bekommen, nicht aber von der Regierung.

"Kakophonie"

Meinl-Reisinger sah überhaupt eine "Kakophonie" in der Koalition. Justizminister Josef Moser (ÖVP) habe ihr persönlich am Telefon versichert, dass er nur eine Ausweitung der Schubhaft wolle. Auf der anderen Seite wolle Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) aber eine Präventivhaft und damit einen Angriff auf die persönlichen Grund- und Freiheitsrechte unternehmen.

Moser verteidigte den österreichischen Vorschlag für eine Sicherungshaft für gefährliche Asylbewerber vor dem EU-Justizrat. Er sagte in Brüssel, Österreich werde mit seiner Regelung "weit höhere Rechtsschutzinstrumente als andere Staaten" haben. Wobei zunächst innerhalb von 48 Stunden bereits eine richterliche Entscheidung vorliegen müsse, so Moser. Innerhalb von zwei Wochen sei die Rechtmäßigkeit noch einmal zu prüfen, außerdem müsse ein Vollzugsplan erstellt werden, der dann monatlich geprüft werde und "längstens darf die Sicherungshaft sechs Monate dauern".

Moser unterstrich, dass die Sicherungshaft gegenüber der Schubhaft "erhöhte Rechtsschutzstandards" beinhalten werde. Die Sicherungshaft sei nur im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens möglich. "Das ist nichts anderes als eine adaptierte Schubhaft", so der Minister. Die Regelungen entsprechen der Menschenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinie. Das Thema stehe zwar beim Justizrat nicht auf der Tagesordnung, doch werde er wie schon in der Vergangenheit mit anderen Ministern reden.