Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat in der ZiB2 betont, die Pläne zur Einführung einer Sicherungshaft nur für Asylwerber, nicht für Österreicher, sei durch die Menschenrechtskonvention gedeckt. Diese sehe besondere Maßnahmen bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Die genauen Fakten, welche Delikte zu einer Sicherheitshaft führen könnten, kenne er noch nicht - dies liege beim Innenministerium. Es werde sich aber um Fälle handeln, bei denen es um Leib und Leben oder um die Bedrohung von Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung geht.

Menschenrechtsexperte Manfred Nowak äußerte dagegen Bedenken. Im Ö1-Morgenjournal erklärte er, die Europäische Menschenrechtskonvention sehe eine generelle Präventivhaft nicht vor. Entscheidend sei, dass bereits ein Verbrechen begangen worden sein muss, oder ein geplantes Verbrechen verhindert werden kann, um jemanden in Haft zu nehmen. Eine Präventivhaft nur auf Verdacht hin sei nicht möglich.

Anfechtbar

Zudem würde eine Sicherungshaft nur für Asylwerber dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Auch bei einer 2/3-Mehrheit bleibe das Gesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof "bekämpfbar".

Die Sicherungshaft sei notwendig, weil in machen Fällen die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten nicht greifen, sagte Moser. Zur Anzahl der erwarteten Fällen gab er sich zurückhaltend: Er rechne mit Hunderten Fällen, so der Minister.

Gelindere Mittel

"Wir sind da sehr, sehr vorsichtig vorgegangen, haben einen Kontrollmechanismus vorgeschaltet, der die Rechtmäßigkeit überprüft", verwies Moser zuvor bei der Präsentation der Eckpunkte auf die geplante richterliche Überprüfung. Außerdem solle ja auch geprüft werden, ob nicht gelindere Mittel ausreichen (etwa eine Gefährder-Ansprache).

Die Sicherungshaft soll maximal sechs Monate betragen, zum ersten Mal nach 14 Tagen und dann monatlich soll amtswegig durch das Gericht überprüft werden, ob die Haftgründe noch gegeben sind und ob begleitende Maßnahmen stattfinden. 

Die Forderungen der Opposition, auch österreichische Gefährder einzuschließen, wies die Regierung zurück. Diese entspringe einem "naiven Interpretation des Gleichheitsgrundsatzes".