Bundesbeamte werden am Karfreitag auch nach der Abschaffung des Feiertages für Evangelische ab Mittag frei haben. Vizekanzler und Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) verwies am Mittwoch im Pressefoyer auf einen entsprechenden Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1963. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wehrte sich gegen die "verzerrte Darstellung", dass es nun Einzellösungen geben soll.

Der ÖGB-Bundesvorstand beschloss indes einstimmig, also auch mit den Stimmen der Christgewerkschafter, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, das die Karfreitags-Regelung sowie den damit verbundenen Eingriff in Kollektivverträge prüft.

Beamte behalten einen Feiertag mehr

In die Offensive ging mit Wiener Neudorf indes eine Kommune: Der Karfreitag wird dort - anders als bisher - ein normaler Arbeitstag, im Gegenzug dafür erhalten Beschäftigte der Gemeinde zusätzlichen Urlaubsanspruch im Ausmaß eines Arbeitstages. 

Diese Regelung entspricht auch dem soeben verabschiedeten Bundesgesetz für Normalbürger, mit einem kleinen, aber feinen Unterschied: Der "persönliche Feiertag" muss nicht aus dem bestehenden Urlaubskontingent berappt werden, sondern wird als zusätzlicher Urlaubstag gewährt. Bürgermeister und Personalvertreter einigten sich darauf.

Was kurios klingt, ist in der Welt der Beamten nicht neu: Als die Landesfeiertage in verschiedenen Ländern abgeschafft wurden, bekamen die Landesbeamten dafür einen zusätzlichen Urlaubstag. Und in Ländern wie der Steiermark gibt es auch dann einen zusätzlichen freien Tag, wenn ein Urlaubstag auf einen Samstag oder Sonntag fällt.

"Das Normalste auf der Welt"

Dass Bedienstete mancher Bundesländer oder Gemeinden am Karfreitag weiterhin frei haben sollen ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen, findet die Bundesregierung nicht ungerecht: "Schauen Sie sich die Kollektivverträge an", oder Regelungen in unterschiedlichen Betrieben, meinte Kurz. In manchen Unternehmen werde Mitarbeitern Freitagmittag frei gegeben, manchen am 24. oder am 31. Dezember. Derzeit werde medial etwas als Ausscheren dargestellt, was "absolute Realität" in Österreich sei. Unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Unternehmen seien "das normalste auf der Welt", so der Kanzler.

Strache sah einmal mehr die Arbeiterkammer in Verantwortung für die derzeitige Situation, habe diese doch die Klage beim EuGH unterstützt. Was er nicht dazu sagte: Die AK konnte gar nicht anders: Sie muss aussichtsreiche Klagen ihrer Mitglieder unterstützen, und diese Klage war aussichtsreich, weil jeder wusste, dass die österreichische Regelung gleichheitswidrig war.

Was die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst betrifft, verwies der Beamtenminister auf einen Ministerratsbeschluss aus 1963. Man wollte so nahe wie möglich an der ursprünglichen Regelung blieben und daher stehe es allen Ministern frei, am Karfreitag ab Mittag frei zu geben. Alle Ressorts sollten dies weiter so leben, meinte Strache. Laut seinem Büro handelt es sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Es sei die übliche Praxis, dass die Beamten ab Mittag frei haben.

Was Strache wichtig war: "Ich will keine muslimischen Feiertage in Österreich."