Beim Land rauchen die Köpfe: Die Karfreitagsregelung für die Landesbeamten ist in einem Erlass geregelt, der auf einem Regierungsbeschluss aus dem Jahr 1966 basiert: Alle Landesbediensteten haben einen halben Tag frei, die Evangelischen einen ganzen.
Karfreitag für Beamte
Land kann nur Empfehlung für Gemeinden aussprechen
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