Die Opfer-Täter-Beziehung bestimmt im Fall von Sexualdelikten mit, ob es zu einer Verurteilung kommt. So lautet ein Resümee, das Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung (IKF) in ihrer Studie "Evaluierung Sexualstraftaten" zieht. Diese Beziehung entscheide auch mit, ob das Opfer im Falle einer Vergewaltigung oder einer sexueller Nötigung bereit ist, überhaupt eine Anzeige zu erstatten.

Unterscheidet man grob zwischen "bekannt" und "fremd", so war der Angeklagte bei gut einem Drittel der Freisprüche, aber bei jeder zweiten Verurteilung dem Opfer unbekannt. Mehrheitlich (57,1 Prozent) kannten die Opfer bei einem Strafprozess den von ihnen Beschuldigten aber bereits seit längerem, wie aus der im Vorjahr publizierten Studie hervorgeht. Tatsächlich unbekannt war rund ein Drittel der insgesamt 54 Angeklagten, ergab die Analyse abgeschlossener Gerichtsverfahren an den Landesgerichten der OLG-Sprengel Wien und Innsbruck aus dem ersten Halbjahr 2016.

Klischeebild ist "lebendig"

Haller interpretiert diese Divergenz dahin gehend, "dass das Klischeebild des Vergewaltigers als 'Fremder im nächtlichen Park' immer noch lebendig ist, jedoch Beziehungspartnern sexuelle Gewalt weniger zugetraut oder zugeschrieben wird, obwohl Prävalenzstudien dem klar widersprechen". Ebenso erfolgen vergleichsweise weniger Verurteilungen, wenn Übergriffe in der Wohnung des Opfers stattgefunden haben.

Von der Zahl der Verurteilungen lässt sich klarerweise nicht auf die tatsächlich begangenen Taten schließen, da die Anzeigebereitschaft bei Sexualdelikten aufgrund der hohen Hemmschwelle nicht hoch ist - insbesondere wenn man den Täter kennt oder es sich gar um den Partner handelt. "Den eigenen Partner zeigt man eher nicht, einen Fremden eher schon an", erläuterte Haller im Gespräch mit der APA. Kommt es schließlich zu einer Anzeige, dann ergeben die Zahlen beim Delikt der Vergewaltigung (Paragraf 201 StGB) auch hier das bekannte Missverhältnis zwischen Anzeigen und Verurteilungen.

Anzeige schlimme Erfahrung

Eine Vergewaltigung überhaupt anzuzeigen gehört für ein Opfer immer noch zu den schlimmsten Dingen, so die Expertin. Dass die Hemmschwelle bei einem fremden Täter eine ganz andere ist als bei Beziehungspersonen, sei völlig klar. Nach über 20 Jahren Forschung ergab sich für Haller, dass es sich sowohl bei Gewalt wie auch bei Vergewaltigung durch den Partner bei den Betroffenen oft um Frauen handle, die in Kontroll- bzw. Gewaltbeziehungen leben und "aus diesen ist es unheimlich schwer auszusteigen".

Das unterstreiche die Bedeutung von Interventionsstellen, denn nur ein polizeiliches Betretungsverbot alleine richte wenig aus. "Wenn sich die Interventionsstelle jedoch an das Opfer wendet, gibt es eine Chance, dass sich die Frau auf diese einlässt." Die Bereitschaft zur Anzeige sowohl in Beziehung wie auch in Familie sei jedenfalls ein großes Problem, und höhere Strafen würden dieses nicht lösen, ist Hallers Meinung.

Frauen vom Partner abhängig

Frauen seien nicht nur in ökonomischer Hinsicht vom Partner abhängig, "da geht es um ihr Leben", auch wenn es von außen gesehen um die Befreiung vom Gewalttäter ginge. "Keine Frau, mit der ich je gesprochen habe, zeigt ihren Partner nach der ersten Gewalttat an. Angezeigt wird dann, wenn es so eskaliert, dass die Frau tatsächlich um ihr Leben fürchtet." Insgesamt sei die Bereitschaft sehr, sehr gering, aus einer Beziehung heraus anzuzeigen - nicht zuletzt auch aufgrund des Aspekts der geringen Verurteilungsquote: "Da stellt sich dann für das Opfer die Frage, warum man sich eine Anzeige überhaupt antun sollte."