Der Bundeskanzler spricht von einer „Kurskorrektur“, dabei folgen viele Vorschläge der „Taskforce Strafrecht“ dem Tenor der vergangenen Jahre und setzen die Vorhaben des Regierungsprogramms konsequent um: „Härtere Strafen für Sexual- und Straftäter.“

Anlassfälle gab es ja genug in dem Jahr, in dem die Taskforce unter Leitung der Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) getagt hat. Die Ergebnisse, ein Katalog von 50 Maßnahmen, sollen bis Jahresmitte noch im Justiz- und anderen Ministerien in legistische Form gebracht werden.

Herauskommen sollen: Mindeststrafe von zwei Jahren und keine bedingte Haftstrafe mehr für Vergewaltiger sowie höhere Höchststrafen für Wiederholungstäter. Dazu eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen von der Vereinfachung einstweiliger Verfügungen, einem neuen Opfernotruf, Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht bis zu besserer Vernetzung von Polizei und Opferschutzeinrichtungen.

Richtervereinigung, Strafverteidiger und Opfervertreter zeigen sich vorerst skeptisch. Der frühere Sprecher der Strafverteidiger, der Grazer Anwalt Gerald Ruhri, sieht gar „eine Bevormundung der Richter“, die den komplexen Einzelfällen nicht gerecht werde. Die Strafrahmen seien ausreichend, und Strafzumessung unter Einbeziehung aller Erschwernis- und Milderungsgründe „können Richter gut“. Der Ausschluss einer bedingten Haft sei „populistisch“ und „reine Kosmetik“, weil das Instrument der außerordentlichen Strafmilderung für Einzelfälle ja bleibe.

Ähnlich sieht das auch die stark im Opferschutz engagierte Präsidentin des Straflandesgerichts Graz, Caroline List. Sie tritt aber dem häufigen Argument entgegen, dass höhere Strafdrohungen die Hemmschwelle für Anzeigen gegen Täter aus dem Familienkreis erhöhen. „Ich habe noch nie gehört, dass die Anzeige eines Opfers von der Strafdrohung abhängt.“

List sieht in den Vorschlägen viel Positives. „Für den Schutz der Opfer und die Betreuung der Täter wird einiges dabei sein.“ Wichtig sei, dass künftig vom ersten „Betretungsverbot“ an Antigewalttraining vorgesehen sei. „Da gehört angesetzt, das kann mehr Gewalttaten verhindern als höhere Strafen.“

Konsens herrscht bei Maßnahmen gegen Hass-Postings, Cyber-Mobbing und Stalking. Die Einweisung von massiv psychisch gestörten Stalkern scheiterte bisher an der dafür zu geringen Strafdrohung von nur einem Jahr, was sich jetzt ändern soll. List: „Das finden wir alle gut.“