Am 73. Tag im Grasser-Prozess geht es heute um die Villa des zweitangeklagten Walter Meischberger, die dieser räumen musste, nachdem er sie als Besicherung für seine Steuerschuld verwendete. Hierbei hat Meischberger durch falsche Angaben die Exekution um zweieinhalb Jahre hinausgeschoben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Meischberger bestreitet dies, vielmehr sei er selbst ein Betrugsopfer.

Zur Vorgeschichte: Meischberger hatte sich im Jahr 2004 im Wiener Nobelbezirk Döbling eine Villa um rund 3,5 Mio. Euro errichten lassen. Als der Buwog-Skandal an die Öffentlichkeit gelangte, erstatte der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Selbstanzeige wegen nicht bezahlter Steuern für die Buwog-Millionenprovision. Um sich aus der millionenschweren Steuerschuld freizukaufen, verkaufte Meischberger seine Villa an eine Gesellschaft rund um einen bekannten Wiener Werbeagenturbetreiber. Dieser gab Meischberger eine Million Euro.

Sollte Meischberger bis zum Jahr 2012 wieder liquide sein, dann wäre der Verkauf nicht schlagend geworden und er hätte weiterhin seine Villa besessen. Nachdem er aber nicht wieder zu Geld kam und trotzdem nicht auszog, kam es zu einer Exekutionsklage im Jänner 2013. Hierbei hat Meischberger laut Anklagebehörde das Bezirksgericht belogen, was in einem Zivilrechtsverfahren strafbar ist. Durch die falschen Angaben habe Meischberger noch bis Juni 2015 in dem Haus bleiben können, wodurch der Gesellschaft Mieteinnahmen in Höhe von 145.000 Euro entgangen sind.

"Taktische Aussagen"

Oberstaatsanwalt Alexander Marchart betonte heute bei seinem Eröffnungsplädoyer, dass Meischberger im Zuge des Grasser-Verfahrens, in dem die Villen-Causa nun eingebettet ist, mehrfach aussagte, er habe "taktische Aussagen" in den Vernehmungen durch die Ermittlungsbehörden gemacht. Und diese seien nichts anderes als Lügen gewesen. Im Strafverfahren dürfe der Beschuldigte schon lügen, aber im Zivilverfahren nicht, sagte Marchart.

Zur Erinnerung: So behauptete Meischberger mehrfach, dass die Titel und/oder Zeitangaben auf Rechnungen nicht stimmen würden - was aber egal sei, er habe eben darauf achten müssen, dass nicht alles von den Medien in die Öffentlichkeit gezerrt werde. So seien auch manche Aussagen zu verstehen, die er nun in der laufenden Hauptverhandlung richtigstelle. Richterin Marion Hohenecker sah das nicht so, sie erinnerte Meischberger etwa an die Anforderungen der Finanzbehörden bei Rechnungslegungen.

"Strafbarkeit ausgeschlossen"

Auf den kurzen Anklagevortrag von Marchart folgte dann das ausführlichere Plädoyer von Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl. Er dementierte jede Schuld von Meischberger, vielmehr sei sein Mandant selbst Opfer der Vereinbarung zum Verkauf bzw. der Besicherung der Villa gewesen. Die Vorwürfe seien falsch, "damit ist Strafbarkeit ausgeschlossen", so Zarbl am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht. Der Anwalt ortete eine "Opfer-Täter-Umkehr" zulasten seines Mandanten. Der Anwalt zieh die Staatsanwaltschaft des "politikwirksamen Vorgehens" gegen Meischberger.

Meischberger hatte die Villa an die "Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH" übertragen. Laut Zarbl habe Meischberger die Liegenschaft aber gar nie verkaufen wollen, er habe sie nur als Pfand für ein Darlehen nutzen wollen. Laut Anwalt wurde die Villa von Meischberger nie verkauft, weil nämlich der Kaufvertrag nicht gültig gewesen sei. Der Kaufvertrag sei nicht wirksam, daher sei auch die Nebenabrede nicht wirksam und auch die Räumungsverpflichtung nicht wirksam, sagte Zarbl. Seitens Meischberger liege daher weder Täuschungs- noch Betrugsabsicht vor.