Die Bundesregierung spricht sich nach dem EuGH-Urteil zum Karfreitag gegen die Einführung eines neuen Feiertages aus. Das am Dienstag veröffentliche Urteil werde jetzt genau geprüft, einen zusätzlichen Feiertag werde es aber nicht geben, erklärte Kanzleramtsminister und ÖVP-Regierungskoordinator Gernot Blümel am Mittwoch. Der ÖGB forderte, den Karfreitag zum Feiertag für alle zu machen.

"Die bestehende Regelung war eine gute und hat nicht umsonst so lange gehalten", stellte Blümel im Pressefoyer nach dem Ministerrat fest. Nun werde man sich aber das Urteil genau ansehen, denn der Gesetzgeber müsse entsprechend diesem eine rechtliche Klärung durchführen. Blümel kündigte Gespräche mit allen Beteiligten an, so sei etwa der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker bereits eingeladen worden. Auch auf die Sozialpartner wolle man zugehen, so der Minister.

Blümel betonte, dass der Status Quo auf rechtskonforme Art erhalten bleiben soll: "Niemandem soll etwas weggenommen werden", darüber sei man sich in der Regierung einig. Einigkeit herrsche auch darüber, dass es keinen neuen Feiertag geben wird: "Faktum ist aber auch, dass wir keinen zusätzlich Feiertag einführen können."

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) sprach vor dem Ministerrat von einem "interessanten Urteil", das in Richtung Religionsneutralität gehe. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) sagte: "Es macht keinen Sinn, Arbeitsplätze zu riskieren, indem man einen zusätzlichen Feiertag einführt."

In der FPÖ gab es offensichtlich keine einheitliche Haltung zur Frage, ob der Karfreitag nach dem EuGH-Urteil ein Feiertag für alle Österreicher werden soll. Während die blauen Mitglieder der Bundesregierung dem Nein der ÖVP am Mittwoch nicht entgegentraten, plädiert der burgenländische FPÖ-Chef Hans Tschürtz im "Kurier" dafür, dass der Karfreitag "für alle" als Feiertag gilt.

Tschürtz bezweifelte die Angaben von Wirtschaftsvertretern, dass sie ein 14. Feiertag 600 Millionen Euro kosten würde. Das erscheint ihm viel zu hoch, "diese Zahl glaube ich einfach nicht", sagte der burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreter. Einen Tausch Karfreitag gegen Pfingstmontag lehnt er ab: "Wir haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Evangelen feiern ja auch beispielsweise Fronleichnam und müssen auf diesen Feiertag nicht verzichten."

Die FPÖ-Arbeitnehmer haben laut "Kurier" noch keine Linie gefunden. "Wir geben Journalisten noch keine Auskunft", wird Reinhold Maier, Landesvorstand in der Steiermark, zitiert.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) versicherte zuvor, man werde zum Karfreitag eine Lösung finden. Es gelte, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter einen Hut zu bringen, gleichzeitig verstehe sie jene Arbeitnehmer, die einen Feiertag wollen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wollte vorerst noch nichts zu diesem Thema sagen. Er erklärte, dass er nur Fragen zum Thema beantwortet und verwies auf den mittags im Bundeskanzleramt stattfindenden Ministerrat, bei dem entsprechende Fragen gestellt werden können.

Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karl-Heinz Kopf sprach sich auf der Jobbörse dezidiert gegen einen zusätzlichen Feiertag für alle aus. "Kann und darf nicht die Lösung sein", meinte er. Man werde nun mit Vertretern der Religionsgemeinschaften und der Politik eine verträgliche Lösung suchen. Über die Worte von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zeigte er sich verwundert, die Aussagen seien "unsachlich und aggressiv" gewesen, so der WKÖ-Generalsekretär.

ÖGB-Chef Wolfgang Katzian wiederholte am Mittwoch die Forderung der Arbeitnehmervertreter, dass der Karfreitag ein Feiertag für alle werden soll. Dies sei nun die Rechtslage nach dem gestrigen EuGH-Urteil. Einen Abtausch mit dem Pfingstmontag lehnt er ab, die angeblich 600 Millionen Euro an Mehrkosten für die Arbeitgeber wertet Katzian als "Märchenstunde".

"So kommen Sie zum freien Karfreitag - wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung", verkündete am Mittwoch die Arbeiterkammer auf ihrer Homepage. Allerdings mit der Einschränkung, dass die Bundesregierung nicht eine Gesetzesänderung einleitet. Die Arbeiterkammer hat jedenfalls bereits ein Musterschreiben () für die Geltendmachung des Feiertags-Anspruchs online bereitgestellt.

Sollte der Arbeitgeber keine Freizeit gewähren, sondern die Arbeitsleistung einfordern, müsse er das normale Entgelt sowie den Zuschlag für Feiertagsarbeit bezahlen. Die AK empfiehlt, knapp drei Wochen vor Inanspruchnahme des Feiertages dem Arbeitgeber Bescheid zu geben. Aber auch das Gegenüber hat laut AK Informationspflichten. "Arbeitgeber müssen im Falle der Ablehnung des freien Karfreitags ebenso rechtzeitig Bescheid geben, wie es das Arbeitszeitrecht zum Beispiel auch bei Änderungen in Dienstplänen vorsieht, konkret: 14 Tage vorher."

Die Christgewerkschafter sehen den Karfreitag als Feiertag als "Optimalfall". "Noch viel wichtiger ist uns aber die Umsetzung der 6. Urlaubswoche", so Cornelia Pöttinger, Spitzenkandidatin des ÖAAB-FCG bei der bevorstehenden AK-Wahl. Dabei gab es allerdings bei den zurückliegenden Kollektivvertragsverhandlungen wenig Bewegung.