Im derzeitigen Modell des Finanzausgleichs werden die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler allerdings ignoriert, kritisieren Arbeiterkammer (AK) und Städtebund. Ein neuer, "aufgabenorientierter" Finanzausgleich soll mehr Chancengleichheit an Schulen bringen, fordern sie.
Vor allem in den größeren Städten Österreichs gibt es besonders viele Kinder, denen ihre Eltern wegen geringer Bildung oder Deutschproblemen nur schwer beim Lernen helfen können. In Wels sind 82 Prozent der Volksschulen betroffen, zeigt eine Auswertung der Statistik Austria. In Steyr, Wien, Linz und Wiener Neustadt sind es immerhin mehr als die Hälfte.
Schwer durchschaubares System
Derzeit gebe es für Pflichtschulen (Volksschule, NMS, Polytechnische Schule) allerdings ein "schwer durchschaubares Finanzierungssystem, das es letztlich unmöglich macht, auf die Bedürfnisse der einzelnen SchülerInnen einzugehen", bemängelt die AK. Das KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung hat nun ein Modell erarbeitet, bei dem Schulen für jene Kinder, die besondere Unterstützung brauchen, mehr Mittel bekommen. Heute, Dienstag, wird es bei einer Veranstaltung von AK und Städtebund in Wien präsentiert.
Bund und Länder zuständig
Derzeit sind über den Finanzausgleich sowohl Bund als auch Länder und Gemeinden für die Pflichtschulen zuständig. Die Länder erhalten vom Bund die Mittel für die Lehrer nach Kennzahlen wie Schülerzahl samt Zuschlägen etwa für Kleinschulen, Senkung der Klassenschülerzahlen, Sprachförderung etc. Die Gemeinden bekommen ihr Geld abhängig von der Einwohnerzahl, damit müssen sie neben Bau und laufendem Betrieb der Pflichtschulen auch nicht-pädagogisches Personal wie Erzieher in der Nachmittagsbetreuung bezahlen. Zusätzlich gehen vom Bund noch Anschubfinanzierungen für neue Ganztagsschulen an Länder und Gemeinden sowie Investitionsförderungen und Ko-Finanzierung etwa für Horte von den Ländern an die Gemeinden.
Das KDZ hat für seinen "aufgabenorientierten Finanzausgleich" für die Schulfinanzierung Pflichtschule und Tagesbetreuung gemeinsam betrachtet. Das Ziel: Jede Schule soll bundesweit einheitlich genug Mittel für den laufenden Aufwand erhalten. Für den Ausbau von Ganztagsschulen, Förderung von Risikoschülern und "Entwicklung von effizienten und zeitgemäßen Schulstrukturen" (Kooperationen der Gemeinden bei Infrastruktur und Tagesbetreuung) sind Aufschläge vorgesehen.
Mittel aus Ausgleich verteilt
Die Mittel aus dem Finanzausgleich werden nach dem Modell des KDZ auf Länder und Gemeinden nach aufgabenorientierten Kriterien verteilt. Für die Basisfinanzierung wird idealerweise neben der Schülerzahl auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Ganztagsschulen berücksichtigt, bei den Gemeinden zusätzlich noch die Anzahl an Schulklassen. Neben der Basisfinanzierung soll es eine "Lasten-Abgeltung" geben, konkret nach Risikoschülern und Jahresbetreuungsstunden in der Tagesbetreuung, bei Ländern zusätzlich nach Schülern mit sonderpädagogischem Betreuungsbedarf und bei Gemeinden auch abhängig von der mittleren Klassen- und Schulgröße.
Aufgabenorientierte Mittel
Die einzelnen Gemeinden bekommen dadurch aufgabenorientiert die Mittel zugewiesen, um die Infrastruktur an Pflichtschulen und in der Tagesbetreuung zu finanzieren. Auf Länderebene entstehen durch das Modell des KDZ neun Bundesländertöpfe, aus denen die Lehrer finanziert werden. Die Verteilung der Mittel an die einzelnen Schulen soll über den Chancenindex der Arbeiterkammer erfolgen: Dieser sieht vor, dass es neben der Basisfinanzierung für jedes Kind abhängig vom Bildungsniveau der Eltern und - geringer gewichtet - der Umgangssprache des Kindes zusätzliches Geld gibt. Nur ein Hochschulabschluss der Eltern bringt keine Zuschläge. Dadurch soll es für Kinder, deren Eltern sie nicht beim Lernen unterstützen oder Nachhilfe zukaufen können, mehr Ressourcen geben.
Vor zwei Jahren hatte sich die SPÖ-ÖVP-Regierung übrigens auf eine Aufgabenorientierung beim Finanzausgleich geeinigt, er sollte für die Kindergärten ab 2018 und für die Pflichtschulen ab 2019 gelten. Daraus wurde aber nichts, denn bis zum Herbst 2018 konnte man sich auf Ebene der Länder nicht auf entsprechende Kriterien verständigen. Ende Dezember wurde die aufgabenorientierte Vergabe der Mittel unter Protest der Opposition aus dem Finanzausgleichsgesetz gestrichen.