Mit 1. Jänner 2016 hat die rot-schwarze Koalition einen neuen § 107c im Strafgesetzbuch eingeführt, ,Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems", oder einfacher: den "Cybermobbing-Paragraphen".

Sinn der Regelung: Wer jemanden via Internet, in Sozialen Medien oder Messengern dauerhaft mobbt, indem er etwa auf Facebook dauernd Lügen verbreitet, via Twitter jemanden beschimpft oder Nacktfotos eines anderen via Whatsapp verschickt, dem droht bis zu einem Jahr Haft. Noch einmal härter wird die Strafe, wenn der solcherart Gemobbte versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Das ist ein Offizialdelikt, sprich: Polizei und Staatsanwaltschaft müssen es verfolgen, auch ohne Antrag des Opfers.

Eine Massenstraftat ist das bisher allerdings nicht, wie die Antwort Jusitzminister Josef Mosers auf eine Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Robert Laimer zeigt: Gerade einmal 20 Mal ist jemand 2016 und 2017 wegen Cybermobbings verurteilt worden.

Nur Kinderpornographie und Datenmanipulation oft verurteilt

Bei anderen dezidierten "Cyber-Straftaten", nach denen Laimer gefragt hatte - der Nationalratsabgeordnete war selbst zum Ziel von Online-Betrügern geworden und hat das Thema seither auf seine Agenda gesetzt - zeigen nur Kinderpornographie und betrügerische Datenmanipulation signifikante Verurteilungszahlen. Betrug via Internet wird jedoch nicht als eigenes Delikt ausgewiesen.

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