Weil die Justizanstalten mit insgesamt mehr als 9000 Häftlingen überbelegt sind, plant Minister Josef Moser eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes. Das vermeldet die "Wiener Zeitung". Vorgesehen sei darin eine Ausweitung der elektronischen Fußfessel für die Dauer von maximal zwei Jahren. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage zum Einsatz von sogenannten Bodycamps für die Justizwache geschaffen werden.
In Österreich gibt es seit 1. September 2010 die Möglichkeit, dass Häftlinge dass die elektronische Fußfessel, mit der ein Hausarrest überwacht wird. Die Dauer der Fußfessel soll im Rahmen dieser Novelle von maximal zwölf auf bis zu 24 Monate, also von einem auf bis zu zwei Jahre, erhöht werden. Derzeit tragen laut "Wiener Zeitung" 437 Häftlinge eine Fußfessel. Nicht genützt werden darf die Fußfessel bei Strafen aufgrund schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen, betont der Justizminister. Die Justizgewerkschaft hat in der Vergangenheit über zunehmende Probleme vor allem auch durch die vielen ausländischen Häftlinge geklagt. Minister Moser sieht mit der Maßnahme, den elektronisch überwachten Hausarrest bis auf zwei Jahre zu verlängern, eine Möglichkeit, diese Situation zu entschärfen.
Handys aufspüren
Die Novelle sieht neben den Einsatz von Bodycamps auch eine Ausweitung des Katalogs an Dienstwaffen vor, die künftig eingesetzt werden dürfen. Zudem soll es Maßnahmen gegen, um das Einschmuggeln von Handys in Gefängnisse zu erschweren beziehungsweise um diese Geräte mit neuen technischen Mitteln besser aufspüren zu können.
Die Änderung des Strafvollzugsgesetzes sieht außerdem vor, dass Verhandlungen über bedingte Entlassungen in Zukunft per Videokonferenz durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind besonders begründete Einzelfälle.Nicht enthalten sind in dieser Novelle ebenfalls geplante Neuerungen im Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Häftlinge, vermeldet die "Wiener Zeitung".