Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat das Vorgehen beim Abschiebeversuch einer Familie aus Sulzberg im Bregenzerwald verteidigt, bei der vergangenen Oktober die schwangere Frau kollabierte und von ihrem dreijährigen Sohn und dessen Vater getrennt wurde. Die Festnahme sei "rechtmäßig" erfolgt, betonte Kickl in einer Anfragebeantwortung an die NEOS.
Der Vorfall um die Familie in Sulzberg hatte überregional Schlagzeilen gemacht. Als das bestens integrierte Paar mit Kind im Morgengrauen zur Abschiebung abgeholt werden sollte, kollabierte die schwangere Ehefrau aufgrund der Stresssituation und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Ungeachtet dessen wurden ihr Mann und der dreijährige Sohn von den Behörden nach Wien gebracht. Letztlich entschloss sich das Innenministerium jedoch, keine getrennte Abschiebung durchzuführen.
Bei einem Interview mit den "Vorarlberger Nachrichten" wies Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Verantwortung der Landesbehörde zu: Die Regionalstelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch habe die Entscheidung getroffen, die dann rasch von der Direktion in Wien korrigiert worden sei. Kickl verteidigte nun auch das Vorgehen "seiner" Beamten in Vorarlberg. "Im konkreten Fall lag dem Festnahmeauftrag eine rechtskräftige negative Entscheidung (des Asylverfahrens, Anm.) aus dem Jahr 2017 vor", argumentierte der Innenminister. Der vom Rechtsanwalt der Familie vorgebrachte Vorwurf, es habe ein Recht auf freiwillige Ausreise der Familie bis 1. November gegeben, sei für die Behörden nicht nachvollziehbar. Eine Beschwerde beim Verfassungs- oder eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof bedeute keine neuerliche Frist zur freiwilligen Ausreise.
Die Beamten hätten sich erst gewaltsam Zugang zur Wohnung der Familie verschafft, als nach mehrmaliger Aufforderung niemand die Türe öffnete, allerdings Stimmen in der Wohnung zu hören gewesen seien. Zur Trennung der Familienmitglieder hielt der Innenminister fest: Die Einheit der Familie sei ein wichtiges Prinzip im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht, das auch im Einzelfall entsprechend berücksichtigt werde. Getrennt würden Familienmitglieder nur als "letztes Mittel nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten". Als die Frau aus Sulzberg im Spital war und Mann und Kind nach Wien gebracht wurden, "konnte aufgrund der vorliegenden medizinischen Informationen von einer Transportfähigkeit der Ehefrau ausgegangen werden", so Kickl weiter. Eine gemeinsame Abschiebung wäre somit möglich gewesen. Eine so kurze Trennung wie möglich sei jederzeit im Vordergrund gestanden.