Zwischen ÖVP und FPÖ gibt es offenbar Differenzen über die Reform der Rechtsberatung für Asylwerber. Nachdem das Nachrichtenmagazin "profil" berichtete, Justizminister Josef Moser (ÖVP) habe sich gegen die im Regierungsprogramm festgeschriebene Verstaatlichung der Rechtsberatung quergelegt, schrieb die "Krone" über Kritik im Innenressort an Moser. Dieser wies daraufhin jegliche Vorwürfe zurück.

Die Rechtsberatung von Asylwerbern wird derzeit von privaten NGOs im Auftrag von Innen- bzw. Justizministerium durchgeführt, je nachdem, in welcher Instanz sich das Verfahren befindet. Beteiligt an den Rechtsberatungen sind NGOs wie Volkshilfe und Diakonie. Ab spätestens 2020 soll laut den Regierungsplänen eine Bundesagentur, die im Innenministerium angesiedelt werden soll, diese Rechtsberatung übernehmen. Das Innenministerium argumentiert, dass so Asylverfahren schneller durchgeführt werden können. Kritiker sehen darin eine Gefährdung der Unabhängigkeit.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hätte die Umstellung lieber heute als morgen - laut aktuellem "profil" und "Krone" hätte das Innenressort die Verträge mit den NGOs bereits per Jahreswechsel kündigen wollen. Moser aber habe sich quergelegt, woraufhin auch das Innenressort von den Plänen abgewichen sei, so die Berichte. Derzeit würden die meisten Fälle in der zweiten Instanz, also bei Moser liegen, "profil" schrieb von rund 30.000 anhängigen Fällen bei Gericht. Die "Krone" zitierte ungenannte Quellen aus dem Innenressort, wonach bereits im November 2018 "alles geregelt gewesen" wäre - abgesehen von Abschlussverhandlungen mit dem Justizressort. Moser aber habe eine für 30. November angesetzte "Schlussrunde" kurzfristig absagen lassen. "Minister Moser hat uns hängen lassen", sagte ein "Experte" des Innenministeriums gegenüber dem Blatt.

Justizminister Moser setzte sich daraufhin am heutigen Montag mit einer "Klarstellung" zur Wehr. Das Innenministerium habe die Verträge mit den NGOs "ohne vorherige Evaluierung und Kostenabschätzung" kündigen wollen. Bis heute aber würden "keine Wirkungsfolgenabschätzung und keine Kostennutzenrechnung" vorliegen, so das Justizressort in einer Aussendung. "Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Unterlagen vor, die eine seriöse Kündigung der Verträge mit den Hilfsorganisationen ermöglicht hätten. Im letzten Jahr wurden vom BMI trotz mehrmaliger Urgenz keine Unterlagen übergeben. Informationen wurden nur mündlich und unvollständig weitergegeben."

Fehlen würden etwa eine abgeschlossene Wirkungsfolgenabschätzung, eine Kostennutzenanalyse, auch seien Fragen zur künftigen Trägerschaft ungeklärt. Darüber hinaus gebe es "völlig ungeklärte Fragen in Bezug auf Finanzierung/Kostentragung", schreibt das Justizressort in seiner Aussendung. "Zusammengefasst liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Unterlagen vor, auf dessen Grundlage eine seriöse weiter Vorgehensweise möglich ist."

Darüber hinaus betonte man im Justizministerium, es sei "festzuhalten, dass das BMVRDJ lediglich durch die Beratung in der 2. Instanz involviert ist. Die Rechtsberatung in der 1. Instanz und vor allem die Betreuung von Flüchtlingen, was den finanziell größten Anteil ausmacht, liegt beim BMI. Das BMI kann seine Verträge unabhängig vom BMVRDJ kündigen." "Ich stehe für eine nachhaltige, nachvollziehbare und auf Rechtsgrundsätzen basierende Politik", sagte Moser in der Aussendung.