Ziemlich kritisch fielen die meisten Stellungnahmen zur Transparenzdatenbank-Novelle des Finanzministeriums aus. Befürchtet wird mehr Aufwand, ein Rückschritt beim Datenschutz und die Verhinderung von Information. ÖGB, Wirtschaftskammer und Gemeindebund bezweifeln, dass die Datenbank besser befüllt wird - und Kärnten und Steiermark sehen sich dazu durch das Gesetz nicht angehalten.
Tatsächlich zur Teilnahme an der Datenbank verpflichten könnte der Bund die - aktuell auf Basis einer 15a-Vereinbarung eingebundenen - Länder auch nur über den Finanzausgleich. Aber Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) wollte mit der Novelle jene Gründe ansprechen, die die Länder für ihre Nichteinmeldung anführen. So soll nicht erst bei Gewährung, sondern schon beim Antrag auf Förderung eine Mitteilung erfolgen, der Bearbeitungsstand erfasst und dem Förderwerber angezeigt werden. Erstmals soll die Wirtschaftlichkeit als Zweck aufgenommen werden.
Die beiden Länder Kärnten und Steiermark zeigen sich in ihren Begutachtungs-Stellungnahmen jedoch alles andere als begeistert von Lögers Entwurf. Sie beklagen, dass nicht mit ihnen gesprochen worden sei. Das Ministerium habe sogar eine regelmäßig anberaumte Arbeitssitzung wenige Tage vor Vorlage des Entwurfs abgesagt, moniert die Steiermark.
Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) wird die Bundesländer in den nächsten Tagen einladen, um die Stellungnahmen zur Transparenzdatenbank-Novelle zu diskutieren. Trotz der in der Begutachtungsphase geäußerten Kritik zeigte sich Löger optimistisch, dass die Transparenzdatenbank ein Erfolg wird, teilte das Ressort am Samstag gegenüber der APA mit.
Aktuell sei bei 50 Prozent der Förderungen der Empfänger nicht bekannt. Es brauche daher mehr Transparenz, um den sorgsamen Umgang mit Steuergeld sicherzustellen, betonte der Minister.
Und stellt unmissverständlich fest: "Grundsätzlich können aus diesem Bundesgesetz den Ländern im Hinblick auf die von ihnen vergebenen Förderungen keine unmittelbaren Verpflichtungen erwachsen." Ein "einseitiges Abgehen" des Ministeriums von der 15a-Vereinbarung "wird abgelehnt". Dass künftig auch Gebietskörperschaften als Leistungsempfänger gelten sollen (also z.B. Förderungen des Landes an eine Gemeinde eingemeldet werden müssten), wäre eine "gravierende" Abweichung - und somit nur "schriftlich im Einvernehmen aller Parteien möglich", stellt Kärnten fest.
Klar abgelehnt wird von der Steiermark auch eine "Bundesaufsicht" über Fördermittel der Länder - die dahinter vermutet wird, dass künftig die Verarbeitung personenbezogener Daten auch zur Kontrolle und Stärkung der "Wirtschaftlichkeit" der Fördermittel erlaubt sein soll. Und die Novelle brächte "bürokratische Hürden, einen hohen Verwaltungsaufwand sowie zusätzliche Kosten", kritisiert Kärnten.
Gemeinden können seit der vorigen Novelle ebenfalls einmelden - ob sie es unter den neuen Rahmenbedingungen dieser Novelle tun werden, werde sich "erst in weiterer Zukunft zeigen", stellt der Gemeindebund fest. Denn für deren Einbindung müsste sich der Administrationsaufwand in Grenzen halten. Aber es mache zusätzlichen Aufwand, wenn auch der Bearbeitungsstand erfasst werden soll.
Ohne die verbindliche Einmeldung der von Ländern und Gemeinden gewährten Förderungen sei die Datenbank freilich "ineffizient und zur Herstellung von Transparenz ungeeignet", stellt der ÖGB fest. Die vorliegende Novelle "löst keines der bisherigen Probleme" - der Finanzminister müsste zunächst einmal "verbindliche Zusagen" der anderen Gebietskörperschaften einholen.
Die Wirtschaftskammer befürchtet generell, dass sich wegen des "höheren Abwicklungsaufwands" die Förderstellen künftig mit dem "Mindeststandard" an Einträgen begnügen werden. Auch der Österreichische Austauschdienst (OeAD) sieht in der Novelle "einen großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, dem ... kaum ein zusätzlicher Nutzen gegenübersteht".
Aus anderen Gründen hat der Datenschutzrat große Bedenken: Er befürchtet einen "datenschutzrechtlichen Rückschritt". Denn künftig sollen Abfrageberechtigte alle Daten einsehen dürfen - und nicht nur jene der Kategorie, in die eine beantragte Leistung fällt (die Kategorien sollen ganz abgeschafft werden). Dann müsste zumindest scharf kontrolliert werden und für Verstöße abschreckende Strafe drohen - sei doch mit der jetzigen Formulierung zweifelhaft, dass Verantwortliche überhaupt bestraft werden können.
Die Strafen sollen auch erhöht werden. Dies ist wiederum für das Forum Informationsfreiheit Anlass zu scharfer Kritik: Mit der Novelle drohe für das "Herstellen von Transparenz rund um öffentliche Förderungen" eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Damit würden Auskunftsbegehren - etwa über das Bürgerportal FragDenStaat.at - existenzbedrohend, Information durch Journalisten, Blogger oder zivilgesellschaftliche Organisationen würde unterbunden - und Whistleblower abgeschreckt. Informationen wie jene (auf einen Whistleblower zurückzuführende) über geheimen Förderungen des Landes Niederösterreich an die Erwin Pröll Privatstiftung kämen damit nicht mehr ans Licht, kritisiert das Forum.
Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) wird die Bundesländer in den nächsten Tagen einladen, um die Stellungnahmen zur Transparenzdatenbank-Novelle zu diskutieren. Trotz der in der Begutachtungsphase geäußerten Kritik zeigte sich Löger optimistisch, dass die Transparenzdatenbank ein Erfolg wird, teilte das Ressort am Samstag gegenüber der APA mit.
Aktuell sei bei 50 Prozent der Förderungen der Empfänger nicht bekannt. Es brauche daher mehr Transparenz, um den sorgsamen Umgang mit Steuergeld sicherzustellen, betonte der Minister. Er erwartet sich seitens der Länder, diese Notwendigkeit auch anzuerkennen.