Geladen sind zwei Bedienstete des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie ein Vertreter der EGS, jener Einheit, die die Hausdurchsuchung im BVT durchgeführt hat.

BVT-Untersuchungsausschuss: Befragungen können beginnen

Die zwei BVT-Vertreter hatten sich über das Vorgehen der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität beschwert, weshalb die Opposition besonders an ihren Aussagen interessiert ist. Es handelt sich um einen Portier sowie um einen IT-Spezialisten. Ersterer hatte ein rüdes Vorgehen der EGS beklagt, bei zweiterem war auch daheim eine Hausdurchsuchung vorgenommen worden, die mittlerweile vom Wiener Oberlandesgericht für unzulässig befunden wurde.

Offen ist, ob einer der Befragten einen Ausschluss der Medienöffentlichkeit beantragt. Sollte dies geschehen, müsste die Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) nach Rücksprache mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt eine Entscheidung treffen.