Die Bundesregierung strebt eine Verschärfung des Strafrechts bei Vergewaltigungen an. „Nach Einlangen und Analyse des Gutachtens, das unmittelbar bevorsteht, werden in der Task Force unter Berücksichtigung der Bereiche des Opferschutzes und der Täterarbeit die weiteren Schritte diskutiert“, sagte Justizminister Josef Moser.

Die Regierung habe sich auf zwei Änderungen geeinigt, gab Moser (ÖVP) gemeinsam mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) bekannt. So soll es für Vergewaltiger keine ausschließlich bedingten Freiheitsstrafen mehr geben, sondern zumindest einen Teil der Strafe unbedingt.

Erreicht werden soll das durch Anhebung der Mindeststrafe sowie Änderungen bei den Strafzumessungskriterien. Kickl, Moser und Edtstadler wiesen als Grund für die Verschärfung auf den jüngsten Anstieg der Fälle hin, die vom Innenministerium erfasst wurden.