Im Vorfeld des am Dienstag startenden Untersuchungsausschusses zur BVT-Affäre wurde bekannt, dass während der Razzia die Telefonanlage des BVT manipuliert worden sein könnte. Wie der "Kurier" berichtet, hat IT-Amtsdirektor Robert B., der als Zeuge geladen ist, die Vorgänge während der Hausdurchsuchung protokolliert. In seinen siebenseitigen Aufzeichnungen spricht er demnach davon, die zuständige Staatsanwältin habe „einen Schlüssel für die Telefonanlage, die sich im Serverraum des BVT befindet, verlangt“. Danach habe sich „eine Person" unbeaufsichtigt dort aufgehalten. Später sei die Verbindung zwischen den Festnetzklappen und den Mobiltelefonen des BVT gestört gewesen. Robert B. geht in seinen Aufzeichnungen davon aus, „dass hier technische Mittel eingesetzt wurden, die Telefonanlage zu manipulieren“.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bringt unterdessen im Zuge der Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eine Klage gegen Peter Pilz ein. Der Abgeordnete der gleichnamigen Partei solle die Behauptung unterlassen, Kickl habe "eine illegale Hausdurchsuchung" durchführen lassen, heißt es laut "Kronen Zeitung" (Samstag-Ausgabe) darin. Auch ein Widerruf wird verlangt.

Pilz hat sich am Samstag über die Unterlassungsklage Kickls erfreut gezeigt. Neben dem Untersuchungsausschuss im Parlament eröffne sich dadurch ein zweiter Weg zur Wahrheitsfindung in der Causa BVT, sagte er am Samstag zur APA. Pilz kündigte an, in dem Zivilprozess weitere Zeugen zu beantragen, darunter aus der FPÖ-Spitze.

In diesem Zusammenhang kritisierte Kickl auch seinen Regierungskollegen, Justizminister Josef Moser (ÖVP). Dieser hatte von "Ermittlungsdruck" in der Causa BVT gesprochen. Der Innenminister bezeichnete in der "Tiroler Tageszeitung" (Samstag-Ausgabe) dieses "Herumgerede" für "inhaltlich absurd". Es handle sich vielmehr um eine "gesetzlich verankerte Verpflichtung der Sicherheitsbehörden". So gesehen sei "Ermittlungsdruck" fast ein "Kandidat für das Unwort des Jahres".

Der Nationalratsabgeordnete der Liste Pilz bezeichnete es als "gutes Recht" des Innenministers, Klage zu erheben. Ebenso gut findet er es laut eigener Aussage, dass es sich um einen zivilrechtlichen Prozess handelt: "Ich werde nicht durch meine Immunität geschützt." Zudem gebe es den großen Vorteil, dass Pilz selbst Zeugen nominieren kann - neben Personen aus dem Innenministerium auch die Spitzen der freiheitlichen Partei.

Pilz erhofft sich dadurch, Einblicke in die angebliche Vorbereitung der "Übernahme" des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) durch die FPÖ zu bekommen. Alle Zeugen stünden unter Wahrheitspflicht - "das ist für Freiheitliche etwas sehr Unangenehmes". Durch seine Klage eröffne Kickl "einen zweiten Weg zur Wahrheitsfindung", glaubt Pilz.