Heute Vormittag wird die Regierung im ersten Ministerrat nach der Sommerpause beschließen, die Pensionen zu erhöhen. Kleinere Pensionen – jene bis 1115 Euro im Monat – werden mit Anfang 2019 um 2,6 Prozent erhöht. Die Schwelle von 1115 Euro ist kein Zufall: Das ist der Mittelwert der Standardpensionen, also jener, die nicht nach Sonderregelungen, sondern nach dem ASVG ausgezahlt werden.

Pensionisten über dieser Grenze erhalten jeweils geringere Steigerungen: Wer mehr als die aktuelle ASVG-Höchstpension von 3402 Euro bekommt, dessen Rente wird nicht mehr um einen Prozentwert aufgestockt, sondern nur noch um pauschale 68 Euro, egal wie hoch die Pension ist.

Erhöhung über Inflationswert

Mit Ausnahme dieser Höchstpensionen werden also alle Bezüge zumindest um jenen Betrag (und die meisten um mehr) erhöht, den Geld in Österreich im vergangenen Jahr weniger wert geworden ist, um die Inflation von zwei Prozent.

© Lisa Graschl / Kleine Zeitung

Die Regierung will damit einerseits ein „FPÖ-Wahlversprechen einlösen“, wie es Vizekanzler Heinz-Christian Strache formuliert. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) will „ein klares Zeichen an alle Bezieher von kleinen und mittleren Pensionen“ setzen.

Reale Wertverluste

Besonders wird nach dem Ministerrat wohl betont werden, dass die Pensionen unter den SPÖ-Kanzlern in den vergangenen Jahren im Schnitt unter der Inflation erhöht worden seien – und damit real immer weniger wert wurden.

Das stimmt zwar, war aber keine ausschließliche Domäne roter Kanzler: Schaut man sich die Zeitleiste seit der großen Pensionsreform 2004 an, zeigt sich, dass etwa auch die schwarz-orange Bundesregierung unter Wolfgang Schüssel schon dazu tendierte, Pensionen im Schnitt unter der Inflation zu erhöhen.

Politik weicht nicht dem Automatismus

Theoretisch wäre schon seit 2004 ein Automatismus vorgesehen, der der Politik die Entscheidung über die Pensionshöhe ein Stück aus der Hand hätte nehmen sollen – auch Experten hätten in der „Kommission zur langfristigen Pensionssicherung“ einen Richtwert für die Erhöhung beschließen sollen.

Beeindruckt hat das die jeweils regierenden Parteien nie –sie beschlossen die aktuelle Erhöhung jeweils per Gesetz, die Kommission wurde 2016 entsorgt. Ihre (ohnehin noch zahnlosere) Nachfolgerin, die „Alterssicherungskommission“, sollte eigentlich seit 2017 amtieren, hat sich bis heute aber noch nicht einmal konstituiert.