Die von der Bundesregierung geplante Indexierung der Familienbeihilfe wird jetzt rasch und als österreichischer Alleingang beschlossen. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) bringt das Gesetz bereits kommenden Mittwoch (2. Mai) in den Ministerrat ein. Die Reform soll ab 1. Jänner 2019 gelten.

Durch die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wird die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von in Österreich beschäftigten Eltern an die jeweiligen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland angepasst (also in der Mehrzahl der Fälle gekürzt). Bogner-Strauß verteidigt dieses Vorhaben, gesteht aber ein, dass die Entscheidung im Endeffekt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffen werden würde. Denn eine Studie der Uni Linz im Auftrag der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik behauptet, der Plan verstoße gegen eine Reihe "zwingender unionsrechtlicher Bestimmungen".

Die Regierung verweist im Gegenzug darauf, dass beispielsweise auch die EU-Kommission an ihre Mitarbeiter Familienleistungen auszahle, deren Höhe angepasst an die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland ist. Der nationale Indexierungsvorschlag behandelt alle Kinder gleich, unabhängig von deren Staatsbürgerschaft. Weiters habe die EU-Kommission selbst festgestellt, dass es in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liege, über die Zuerkennung und die Berechnungsmethode (=Indexierung) von Familienleistungen zu entscheiden, solange dies europarechtskonform geschieht.

Daher betrachte Österreich die Indexierung von Familienleistungen als nationale Angelegenheit und Kompetenz, heißt es im Büro von Bogner-Strauß. "Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der Entwurf europarechtskonform und nicht diskriminierend ist", sagt die Ministerin. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) gibt Flankenschutz: "Diese Maßnahme unterstützt unsere österreichischen Familien auf eine faire Weise, indem budgetäre Mittel für weitere wichtige soziale Vorhaben eingesetzt werden können."

Im Jahr 2016 hat Österreich für 132.000 Kinder Familienbeihilfe über 273 Millionen Euro in die EU und in die Schweiz bezahlt. Es wird weiterhin mit einer jährlichen Steigerung gerechnet. Die Reform soll mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr einsparen.