Das Landesverwaltungsgericht habe wegen zwei Paragrafen beim VfGH die Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit beantragt, bestätigte VfGH-Sprecher Wolfgang Sablatnig am Samstag auf Anfrage einen "Standard"-Bericht. Im Fokus stehen geringere Mindeststandards bei unter fünf Jahren Aufenthalt und die Deckelung.

Die beiden betroffenen Regelungen gelten seit Jahresbeginn. Laut Paragraf 11a des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes betragen die Mindeststandards-Integration zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes für Hilfe suchende Personen, die sich innerhalb der letzten sechs Jahre weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben, maximal 522,50 Euro. Nach Paragraf 11b wird der Mindestsicherungs-Bezug aller Personen, die gemeinsam in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben, mit 1500 Euro gedeckelt.

Nur noch "Kernleistungen"

Der Antrag des Landesverwaltungsgerichts könne auch abgewiesen werden, wie Sablatnig auch gegenüber dem "Standard" erklärt hatte. Mindestsicherungsbeschwerdeführern wurde dem Bericht zufolge schriftlich mitgeteilt, dass ihre Verfahren bis zum Höchstgerichtsentscheid unterbrochen würden.

Am 28. Juni hatte der VfGH in einem Erkenntnis eine Regelung in NÖ als verfassungskonform angesehen, wonach subsidiär Schutzberechtigte seit 5. April 2016 im Gegensatz zu Asylberechtigten nicht mehr Anspruch auf Leistungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung, sondern nur noch auf sogenannte Kernleistungen nach dem Grundversorgungsgesetz haben. Beschwerdeführer war ein irakischer Staatsangehöriger, der früher Mindestsicherung bezog und nun geringere Leistungen der Grundversorgung sowie - wegen seiner Behinderung - Pflegegeld erhält.

Mikl-Leitner glaubt an Expertise des Landes

Sie gehe davon aus, dass die Expertise der Fachleute des Landes Niederösterreich halte. Mit dieser kurzen Feststellung hat Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Samstag am Rande eines Pressegesprächs in Mödling auf die neuerliche Prüfung von Regelungen für die Mindestsicherung in Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) reagiert.

SPÖ kritisiert "Husch-Pfusch-Gesetz"

Mit Deckelung und Mindeststandards der Mindestsicherung stehen zwei der zentralen Themen der Kritik der SPÖ NÖ "an der von der ÖVP NÖ vom Zaun gebrochenen Gesetzesänderung" auf dem Prüfstand, teilten die NÖ Sozialdemokraten am Samstag zur Prüfung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) mit. Die Landespartei sprach in einer Aussendung von einem "ÖVP NÖ-Husch-Pfusch-Mindestsicherungsgesetz".

"Die SPÖ wollte eine Bundeslösung, die ÖVP hat sich auf Länderflickwerk und damit verbundenen Sozial-Tourismus verständigt, der ein ständiges Hinunterlizitieren in den Sozialstandards bringt und die soziale Sicherheit in unserem Land gefährdet", so Landesparteivorsitzender Franz Schnabl. Er betonte, die SPÖ habe den Gesetzesänderungen nicht zugestimmt.

"Die ÖVP NÖ hat einen Fehler gemacht. Nämlich ein zentrales - die soziale Sicherheit in unserem Land gewährleistendes - System handstreichartig durch ein Husch-Pfusch-Gesetz abzuändern und dadurch viele tausende NiederösterreicherInnen zu verunsichern", hieß es in der Aussendung. Die SPÖ habe in Bezug auf die "unbedachte und ohne Begutachtung durchgezogene Gesetzesänderung" stets vor rechtlichen Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit gewarnt.