Heute will Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Entwurf für die
Maßnahmenvollzugs-Reform vorlegen. In den letzten Monaten ließ er das Konzept von "externen Fachleuten" abklopfen. Details hält man noch unter Verschluss.
Zuvor waren skeptische Stimmen zu hören. So missfiel Teilen der Opposition, dass Brandstetter die Tätergruppe, die wegen psychischer Störungen in besondere Haft in forensisch-therapeutischen Zentren kommt, nicht einengen will, weil er das für "zu gefährlich" hält.
Es soll dabei bleiben, dass der Maßnahmenvollzug bei Straftaten mit mehr als einem Jahr Haftdrohung angeordnet werden kann. Betreuung und Kontrolle der (rund 800) geistig abnormen Straftäter müsse die Justiz selbst in die Hand nehmen, auch für eine "entsprechende Sicherung nach außen", verteidigt Brandstetter seine Haltung. Geplant sind mehrere therapeutische Zentren.