Hubert Gorbach ("the world in Vorarlberg is too small") ist mit seinem Wunsch nach einer rückwirkenden Auszahlung seiner Vorarlberger Politikerpension wohl endgültig gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision Gorbachs zurückgewiesen. Das geht aus einem entsprechenden Entscheid hervor, in dem freilich der Name des früheren Vizekanzlers nicht explizit genannt wird.
Gorbach hatte im Jänner 2016 die Zuerkennung des vollen Ruhebezuges nach dem Vorarlberger Bezügegesetz rückwirkend mit 1. Februar 2013 begehrt. Nachdem die Vorarlberger Landesregierung den Antrag abgewiesen hatte, hatte in der Folge auch das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg der dagegen erhobenen Beschwerde den Erfolg versagt. Dagegen wandte sich der Politiker zunächst mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der deren Behandlung mangels Erfolgsaussichten im März abgelehnt hat.
Der ehemalige Freiheitliche und BZÖ-Politiker ließ aber nicht locker und wandte sich auch noch an den VwGH. Dieser urteilte jedoch, dass die gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes vorgebrachten Einwände keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzeigten, womit Gorbach abgeblitzt war. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hatte die Abweisung des Antrags damit begründet, dass der Politiker am 1. Februar 2013, damals 59-jährig, noch nicht das vom Gesetz vorgesehene Anfallsalter von 65 Jahren erreicht habe. Der Revision sei nicht zu entnehmen gewesen, auf Grundlage welcher gesetzlichen Bestimmung der Politiker vermeinte, bereits in den Ruhestand getreten zu sein, meint der VwGH.
Gorbach war von 1989 bis 2003 in der Vorarlberger Landespolitik tätig, und zwar als Landtagsabgeordneter (1989 bis 1993) und als Regierungsmitglied (1993 bis 2003). Im Jänner 2016 beantragte er bei der Vorarlberger Landesregierung die rückwirkende Auszahlung der Politikerpension ab 1. Februar 2013. Er berief sich dabei auf die frühere Fassung des Vorarlberger Bezügegesetzes, die einen Pensionsbezug ab dem Alter von 56,5 Jahren vorsah. Das Land bezifferte die Höhe von Gorbachs Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro.
Erst kürzlich in den Schlagzeilen
Allerdings gilt seit 2010 ein neues Vorarlberger Bezügegesetz - laut diesem ist die Inanspruchnahme der Pension erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres (bzw. mit Abschlag ab Vollendung des 62. Lebensjahres) möglich. Gorbachs Argument war, ihm sei zu wenig Zeit geblieben, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen.
In die Schlagzeilen geriet Gorbach auch erst vor Kurzem, und zwar aufgrund der Telekom-Affäre: Gorbach hatte nach seinem Ausscheiden aus der Politik im Jänner 2007 in regelmäßigen Zahlungen insgesamt 268.000 Euro von der Telekom erhalten. Mit einem Teil des Geldes wurde seine Sekretärin bezahlt, den Rest von 138.000 Euro behielt Gorbach für sich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft unterbreitete ihm dann ein Diversionsangebot - das Gorbach im Juni angenommen hat.
Die Höhe der Zahlung, die er leisten muss, überraschte dann aber doch: Die Diversion sieht vor, dass Gorbach 1.680 Euro an den Bund zahlt, 5.000 Euro Verfahrenskostenbeitrag trägt und (binnen sechs Monaten) eine Teilschadensgutmachung von 100.000 Euro an die Telekom Austria zahlt. Macht zusammen 106.680 Euro, die er zahlen muss - während er 138.000 bzw. 268.000 Euro (je nach Sichtweise) erhalten hat. Im Justizministerium erklärte man dies mit dem niederigen Gehalt Gorbachs, an das die Zahlung angebpasst werden müsse.