Vizekanzler Justizminister Wolfgang Brandstetter und Finanzminister Hans Jörg Schelling (beide ÖVP) weisen die neuerliche Befürchtung zurück, das Erwachsenenschutzgesetz könne wegen Streitereien um die Finanzierung nicht umgesetzt werden. "Die Finanzierung ist gesichert. Das Gesetz wird im Interesse aller Betroffenen in vollem Umfang umgesetzt", versicherten sie.

"Unisono und entschieden" dementierten Justiz- und Finanzminister die zuletzt wieder geäußerte Befürchtung, dass Brandstetter nicht genug Mittel zur Verfügung hat. Dies sei "völlig unbegründet und teilweise wohl auch politisch motiviert", erklärten sie in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber der APA.

Aufgetaucht ist die Befürchtung in einem "Standard"-Bericht am Donnerstag. Unter Berufung auf "Kreise aus den Sachwaltervereinen" berichtete die Zeitung, dass das Finanzressort dem Justizministerium untersagt haben soll, für die benötigten Clearingstellen Rücklagen (zehn Mio. Euro) aufzulösen.

Sachwalterrecht

SPÖ-Abg. Ulrike Königsberger-Ludwig forderte daraufhin eine Stellungnahme des Finanzministers. Die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer erinnerte daran, dass das Gesetz nur deshalb einstimmig beschlossen wurde, weil Brandstetter versicherte, dass er für die Mehrausgaben Rücklagen auflösten kann. Auch der Österreichische Behindertenrat, die Monitoringausschuss-Vorsitzende Christina Wurzinger und das BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben forderten ausreichend Mittel, um das wichtige Gesetz umsetzen zu können.

Mit dem Erwachsenenschutzgesetz wird das 30 Jahre alte Sachwalterrecht reformiert. Ab 1. Juli 2018 soll die Sachwalterschaft alten Stils - mit völliger Rechtlosigkeit der "Besachwalteten" - so weit wie möglich vermieden werden. Aus ihr wird die Erwachsenenvertretung, die bei größtmöglicher Beibehaltung der Selbstbestimmung konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten wird.