Vergangenen Dienstag ging das Gesetz gegen Vollverschleierung durch das Parlament. Im Gesetzestext heißt es: "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung". Gemeint sind damit allerdings islamische Vollverschleierungen von Frauen durch Burka oder Nikab. Gehandet wird im Sommer noch nicht - denn das Gesetz tritt erst im Oktober in Kraft.

Ab da soll es dann Strafen bis zu 150 Euro setzen. Aufregung herrschte zuletzt in Tourismusbranche, weil man ein Ausbleiben der (kaufkräftigen) arabischen Reisenden fürchtet. In dem meisten anderen EU-Ländern ist das Tragen eine Ganzkörperscheleirs übrigens erlaubt. Ebenfalls ein Verbot gibt es in Frankreich, den Niederlanden und Belgien.