An Österreichs Schulen gibt es über 190.000 chronisch kranke Kinder, die etwa an Asthma, Diabetes oder Epilepsie leiden. Lehrer, die sie bei ihrer Behandlung unterstützen, haben bisher stellenweise im rechtlichen Graubereich agiert. Im Schulautonomiepaket ist nun festgehalten, dass bei der Behandlung chronisch kranker Schüler generell die Amtshaftung des Bundes greift.

Bei Notfällen und Tätigkeiten, die medizinischen Laien zumutbar sind (Überwachen von und Erinnern an Medikamenteneinnahme etc.), war die Rechtslage schon bisher klar: Bei Problemen übernimmt der Bund die Haftung für den Lehrer. Dies galt aber nicht bei medizinischen Tätigkeiten, für die Lehrer von einem Mediziner eingeschult werden müssen, wie etwa dem Verabreichen von Injektionen. Da es sich dabei um freiwillige Tätigkeiten handelt, griff hier bisher die Amtshaftung nicht und bei Komplikationen hätte der Lehrer selbst gehaftet.

Ausübung der Dienstpflicht

Im Schulautonomiepaket, das noch bis 30. April in Begutachtung ist, soll die Regelung zu den medizinischen Tätigkeiten nun geändert werden: Solange ein Lehrer von einer solchen Tätigkeit nicht zurücktritt, gilt sie als Ausübung einer Dienstpflicht und fällt damit auch unter die Amtshaftung des Bundes. "Wir schaffen jetzt Haftungssicherheit für die Lehrerinnen und Lehrer", betont Bildungsministerin Sonja Hammerschmied (SPÖ) in einer Stellungnahme.

Änderungen gibt es auch bei den gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Schulärzte: Deren Aufgabe war es bisher, Schüler vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, die typischerweise mit der schulischen Ausbildung in Verbindung stehen. Künftig sollen Schulärzte auch im Rahmen der Gesundheitsversorgung tätig werden können. Darunter fallen laut Gesundheitsministerium etwa Schutzimpfungen, die Mitwirkung bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten und oder bei Projekten zur Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung. Für Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) wird damit ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Schulgesundheit getan: "Dieses Paket ermöglicht es, auch relevante Informationen über die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern zu erheben und damit gezielt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen zu setzen."