Die Richtervereinigung fordert in der "Kopftuchverbot"-Diskussion eine gesetzliche Regelung zur Amtskleidung, die ein neutrales Erscheinungsbild von Richtern und Staatsanwälten sicherstellt. Außerdem plädiert Richter-Präsident Werner Zinkl dafür, auch die letzten Relikte des Eides im Zivilprozess abzuschaffen - und somit die letzten Kreuze und andere Religionssymbole aus dem Gerichtssaal zu entfernen.
Der Justizminister sieht - wie er wiederholt erklärte - keinen Bedarf für ein "Kopftuchverbot". Denn Richtern und Staatsanwälten sei in Ausübung der hoheitlichen Funktion ohnehin Talar und Barett vorgeschrieben. Damit beruft er sich auf die Talar-Verordnung 1962. Diese ist jedoch schwer veraltet: Richterinnen kommen darin gar nicht vor - und sie verstoßen auch permanent gegen die Vorschriften: Denn Richter müssen laut Verordnung unter dem Talar einen Anzug aus dunklem Stoff, ein weißes Hemd und eine schwarze Krawatte tragen - was, so Zinkl, auch die meisten Richter nicht mehr tun.
Durchaus möglich wäre trotz Verordnung aber, dass Richterinnen ein Kopftuch tragen, stellte Zinkl im APA-Gespräch fest. Derzeit gebe es keine Richterin, die das tue - und deshalb sollte man gleich jetzt klarstellen, dass Kleidungsstücke und Accessoires., die eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis signalisieren, nicht getragen werden dürfen. Das würde freilich nicht nur für das Kopftuch der Musliminnen, sondern auch für eine Kette mit einem Kreuz - sichtbar über dem Talar - gelten.
Da es sich hier um einen gewissen Eingriff in die Grundrechte handle, müssten nämlich alle religiösen Symbole umfasst sein - und wäre auch die Regelung per Gesetz und nicht nur per Verordnung nötig, betonte Zinkl.
Die Richtervereinigung fordert ein solches Gesetz seit langem - weil weltanschauliche und religiöse Symbole aller Art "mit dem neutralen Richter nicht kompatibel" seien. Deren Outfit dürfe nicht durch Symbole religiöser Art den Anschein einer Befangenheit hervorrufen. Zinkl: "Man stelle sich vor, eine Richterin mit Kopftuch leitet einen Jihadistenprozess."
Richter müssten mit komplett neutraler Bekleidung unterstreichen, dass sie "neutral, vorurteilsfrei und frei von jeglichen religiösen Eindrücken" rechtssprechen. Dass sie ihre Überzeugungen nicht ablegen, sei klar - aber diese seien Privatsache. Ein Richter, der nicht imstande ist, das Gesetz über seine Anschauung zu stellen, habe den Beruf verfehlt - verweist Zinkl darauf, dass es durchaus streng katholische Richter gibt, die dennoch Scheidungen vornehmen.
Auch aus dem Gerichtssaal sollten religiöse Symbole komplett entfernt werden - wobei sie ohnehin kaum noch anzufinden seien. Das einzige Kreuz am Gericht sei jenes in der "Schwurgarnitur" - die je nach Bekenntnis auch Koran oder Thora enthält. Diese stehe nicht mehr in jedem Gerichtssaal, sondern werde nur geholt, wenn ein Eid geleistet wird - was auch nur mehr eher selten im Zivilverfahren geschehe.
Im Strafverfahren wurde der Eid mit der großen StPO-Reform 2008 ersatzlos gestrichen. Im Zivilprozess können Zeugen und Parteien noch vereidigt werden - was zur Folge hat, dass eine Falschaussage strenger bestraft wird. Die Vorschrift dafür ist noch älter als die Talar-Verordnung. Das "Gesetz zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht" aus dem Jahr 1868 gilt bis heute. Demnach haben katholische Christen "bei dem Schwure den Daumen und die zwei ersten Finger der rechten Hand emporzuheben und den Eid vor einem Crucifixe und zwei brennenden Kerzen abzulegen". Juden dürfen auf die Thora, Moslems auf den Koran schwören.
Da man im Strafverfahren ganz ohne Eid auskommt, sollte man ihn auch im Zivilprozess ersatzlos streichen, meint Zinkl. Bleibt man aber dabei, sollte man wenigstens eine für alle geltende neutrale Schwurformel ohne jeglichen religiösen Gehalt vorgeben - und den Eid per Handschlag, ohne Kreuz, Kerzen, Thora oder Koran, leisten.
Zinkl wird diese Forderungen bei einem Gespräch der Richtervereinigung mit dem Justizminister kommenden Freitag vorbringen.