Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) will das Schulautonomiepaket der Regierung "jetzt durchziehen", die Gesetzesentwürfe gehen nun in Begutachtung. Gute Ideen könnten im Begutachtungsprozess immer eingebracht werden, betonte sie bei einer Pressekonferenz am Freitag in Richtung Lehrergewerkschaft. "Aber die Eckpunkte stehen. Und die Eckpunkte sind nicht weiter verhandelbar."
Dem schlossen sich sowohl Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) als auch die Landeshauptleute Wilfried Haslauer (ÖVP) und Peter Kaiser (SPÖ) an, die die Reform mitverhandelt haben. Mahrer appellierte, sich vor den Neuerungen nicht zu fürchten. "Wenn wir in der Steinzeit alle in die Pampers gemacht hätten, als wir das Rad oder das Feuer erfunden haben, aus Angst uns zu verbrennen, wären wir vermutlich damals ausgestorben."
Im Zuge der Begutachtung würden Gespräche mit den Oppositionsparteien geführt, so Mahrer. Da ein Teil der Gesetze Verfassungsmaterien sind, ist entweder die Zustimmung der FPÖ oder der Grünen nötig. "Über ungelegte Eier zu sprechen, macht keinen Sinn. Jetzt sind sie da."
Mehr Autonomie für Schulen
Der Weg zum Begutachtungsentwurf war ein steiniger: Bereits im November 2015 hatten die damalige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Mahrer mit einigen Landeshauptleuten eine "Einigung" verkündet. Diese war allerdings lediglich in Stichworten festgehalten und sorgte dementsprechend für weitere Diskussionen. Ein knappes Jahr später, im Oktober 2016, präsentierten dann Hammerschmid und Mahrer ein schon detailliertes Papier und wollten dessen legistische Umsetzung "in den nächsten Tagen" in Begutachtung schicken sowie dann im Dezember im Ministerrat beschließen. Stattdessen folgten weitere Detailverhandlungen, zuletzt reklamierte sich auch noch die Gewerkschaft in die Gespräche dazu.
Mit der Reform soll den Schulen mehr Autonomie eingeräumt werden. Zentraler Punkt dabei ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in sogenannten "Clustern" unter einer gemeinsamen Clusterleitung. So sollen etwa Ressourcen besser genutzt werden und Lehrer bei Bedarf auch an anderen Clusterschulen unterrichten. Der Clusterleiter soll einen Großteil der Verwaltung übernehmen, an den einzelnen Schulen soll es statt Direktoren nur Bereichsleiter geben, die mehr unterrichten. Dadurch freigewordene Ressourcen sollen in Verwaltungspersonal investiert werden.
Die Clusterleiter (oder, wenn es keinen Cluster gibt, die Direktoren) erhalten in bestimmten Bereichen mehr Rechte. So können sie etwa flexible Gruppengrößen festlegen, Klassenschülermindest- wie -höchstzahlen sowie Teilungsziffern fallen weg. Dadurch freiwerdende Ressourcen können in Maßnahmen wie Förderangebote oder Teamteaching investiert werden. Auch die Auswahl von neuen Lehrern obliegt den Clusterleitern bzw. Direktoren. Vereinheitlicht wird der Auswahlprozess der Schul- bzw. Clusterleiter. Durch mehr Autonomie soll auch die Zahl der Schulversuche stark eingeschränkt werden.
Der zweite Teil der Reform betrifft die Schulverwaltung. Diese bleibt in den Grundzügen gleich, es gibt weiter getrennte Zuständigkeiten und Instanzenzüge zwischen Bund und Land. Die Verwaltung soll allerdings - wie schon jetzt in den östlichen Bundesländern - unter einem gemeinsamen Dach erfolgen. Die Landesschulräte werden zu Bildungsdirektionen. Statt eines amtsführenden Präsidenten bekommen sie einen Bildungsdirektor, der bestimmte Kompetenzen aufweisen muss und gemeinsam von Landeshauptmann und Bildungsministerin bestimmt wird. Der bisherige Vizepräsident wird abgeschafft, die Landesschulrats-Kollegien durch Beiräte mit lediglich beratender Funktion ersetzt.